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Ein Anbauverbot an Gewässern ist überzogen!

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 1 600 ha – so viel Fläche verlieren die Landwirte in Baden-Württemberg ab 2019, wenn sie auf den 5m breiten Gewässerrandstreifen keine Ackerkulturen mehr anbauen dürfen. Was ist das schon bei insgesamt 1,42Mio. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Land?


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In einem solch flächenknappen, kleinstrukturierten Bundesland, das bereits jetzt jeden Tag über 5ha Nutzfläche für Siedlungen und Verkehrswege verliert, sehr viel! Vor allem, wenn es sich auch noch um beste Ackerböden handelt.


Für die betroffenen Landwirte bedeutet das nicht nur direkte Erlöseinbußen, sondern auch einen gravierenden Wertverlust ihrer Flächen. Weitreichend dürften zudem die Folgen für ihre künftige Bewirtschaftung sein, die mit mehr Aufwand und Kosten verbunden ist.


Vor allem an nicht begradigten Gewässern werden die Flächen mancherorts so klein, dass sich Ackerbau kaum noch lohnt oder mit der verfügbaren Technik aufgrund ihrer Arbeitsbreite nicht mehr möglich ist. Dieses Problem stellt sich letztlich auch bei der Pflege der schmalen Pufferstreifen selbst. Landwirte, die am Gewässerrand mehrjährige Blühstreifen anlegen, laufen Gefahr, dass neue Dauerunkräuter in die Kulturen einwandern.


Dass ein wirksamer Gewässerschutz vorbeugend sein muss, leuchtet ein. An Gräben, die allenfalls bei Starkregen Wasser führen, die meiste Zeit im Jahr aber trocken sind, ist das Anbauverbot aber völlig überzogen. Zumal der generelle Nutzen von Randstreifen für den Gewässerschutz umstritten ist. Laut Experten sind die Maßnahmen auf den Flächen selbst entscheidender, um diffuse Stoffeinträge zu minimieren.


Und hier betreiben die Ackerbauern bereits einen sehr hohen Aufwand: Beispielsweise mit Schleppschläuchen und Grenzstreueinrichtungen beim Düngen oder mit abdriftmindernden Düsen und der Einhaltung zahlreicher Abstands- und Hangauflagen beim Pflanzenschutz. In Baden-Württemberg dürfen auf dem 5m breiten Gewässerrandstreifen ohnehin schon seit 2014 weder Dünger noch Pestizide ausgebracht werden.


Dass sich diese Vorsichtsmaßnahmen lohnen, bestätigen die Ergebnisse von Stichprobenuntersuchungen. Danach sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern häufig direkt auf Punkteinträge zurückzuführen, wie z.B. auf die Reinigung von Pflanzenschutzspritzen.


Warum also die große Keule auspacken? Geht es beim Ackerbauverbot auf den Pufferstreifen wirklich um den Schutz unserer Gewässer oder lediglich darum, sie per GPS künftig einfacher kontrollieren zu können?


Bayern geht hier einen maßvolleren Weg, der auf den Sachverstand der Landwirte setzt und sie selbst entscheiden lässt, wo sie einen Pufferstreifen anlegen. Zudem werden sie dafür mit 920€/ha entschädigt. In Baden-Württemberg erhalten die Bauern dafür keinen Cent extra!

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