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Einmalige Entschädigung für Stromleitung steuerfrei?

Lesezeit: 1 Minuten

Sie haben für eine Stromleitung über Ihrem Grundstück, das sich im Privatvermögen befindet, eine Entschädigung erhalten und Ihr Finanzamt verlangt dafür Steuern? Dann legen Sie Einspruch ein!


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Denn der Bundesfinanzhof muss aktuell erst noch klären, ob es sich bei der einmaligen Entschädigung um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstückes handelt und diese daher mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind, oder ob die Zahlung doch steuerfrei ist.


Legen Sie bei Ihrem Finanzamt also Einspruch gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid ein und beantragen Sie ein Ruhen des Verfahrens bis der Bundesfinanzhof sein Urteil gefällt hat (BFH, Az.: IX R 31/16).

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