Um noch bestehende Lücken im Handynetz (sog. weiße Flecken) zu schließen, können Mobilfunkmastbetreiber für bislang unrentable Standorte nun eine gezielte öffentliche Förderung von insgesamt 1 Milliarde Euro in Anspruch nehmen. Konkret fördert die Mobilfunk-Infrastruktur-Gesellschaft (MIG) an solchen Standorten den Bau von bis zu 1500 Mobilfunkmasten mit einem Investitionszuschuss von 90%.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bauernverband kürzlich Mustermietverträge für entsprechende Standorte verhandelt: einen als Vorvertrag zwischen Grundeigentümer und der MIG und einen weiteren als Mietvertrag zwischen Grundeigentümer und Standortbetreiber. Das Wichtigste:
Die Jahresmiete beträgt etwas über 2000 €. Wegen fehlender Rentabilität liegt diese etwas unter der sonst gängigen Mindestmiete von 3000€/Jahr.
15 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsoption um zehn Jahre für den Standortbetreiber. In diesem Fall besteht ein Anspruch des Grundeigentümers auf Anpassung der Miete.
Mögliche Mieterhöhung ab dem 8. Jahr.
Verschuldensunabhängige Haftung des Mieters.
Rückbauverpflichtung bei Vertragsende einschließlich Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit.
Bereitstellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe der geschätzten Rückbaukosten.
Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV Münster
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Um noch bestehende Lücken im Handynetz (sog. weiße Flecken) zu schließen, können Mobilfunkmastbetreiber für bislang unrentable Standorte nun eine gezielte öffentliche Förderung von insgesamt 1 Milliarde Euro in Anspruch nehmen. Konkret fördert die Mobilfunk-Infrastruktur-Gesellschaft (MIG) an solchen Standorten den Bau von bis zu 1500 Mobilfunkmasten mit einem Investitionszuschuss von 90%.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bauernverband kürzlich Mustermietverträge für entsprechende Standorte verhandelt: einen als Vorvertrag zwischen Grundeigentümer und der MIG und einen weiteren als Mietvertrag zwischen Grundeigentümer und Standortbetreiber. Das Wichtigste:
Die Jahresmiete beträgt etwas über 2000 €. Wegen fehlender Rentabilität liegt diese etwas unter der sonst gängigen Mindestmiete von 3000€/Jahr.
15 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsoption um zehn Jahre für den Standortbetreiber. In diesem Fall besteht ein Anspruch des Grundeigentümers auf Anpassung der Miete.
Mögliche Mieterhöhung ab dem 8. Jahr.
Verschuldensunabhängige Haftung des Mieters.
Rückbauverpflichtung bei Vertragsende einschließlich Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit.
Bereitstellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe der geschätzten Rückbaukosten.