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topplus Aus dem Heft

Endlich Standortvermietung auf „weißen Flecken“?

Lesezeit: 1 Minuten

Um noch bestehende Lücken im Handynetz (sog. weiße Flecken) zu schließen, können Mobilfunkmastbetreiber für bislang unrentable Standorte nun eine gezielte öffentliche Förderung von insgesamt 1 Milliarde Euro in Anspruch nehmen. Konkret fördert die Mobilfunk-Infrastruktur-Gesellschaft (MIG) an solchen Standorten den Bau von bis zu 1500 Mobilfunkmasten mit einem Investitionszuschuss von 90%.


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Darüber hinaus hat der Deutsche Bauernverband kürzlich Mustermietverträge für entsprechende Standorte verhandelt: einen als Vorvertrag zwischen Grundeigentümer und der MIG und einen weiteren als Mietvertrag zwischen Grundeigentümer und Standortbetreiber. Das Wichtigste:


  • Die Jahresmiete beträgt etwas über 2000 €. Wegen fehlender Rentabilität liegt diese etwas unter der sonst gängigen Mindestmiete von 3000€/Jahr.
  • 15 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsoption um zehn Jahre für den Standortbetreiber. In diesem Fall besteht ein Anspruch des Grundeigentümers auf Anpassung der Miete.
  • Mögliche Mieterhöhung ab dem 8. Jahr.
  • Verschuldensunabhängige Haftung des Mieters.
  • Rückbauverpflichtung bei Vertragsende einschließlich Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit.
  • Bereitstellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe der geschätzten Rückbaukosten.


Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV Münster

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