Jeder Erwerbstätige erhält in den kommenden Monaten wegen der gestiegenen Energiepreise automatisch 300 € vom Staat (brutto). Arbeitnehmer erhalten die Energiepauschale mit der Gehaltsabrechnung im September oder Oktober. Bei Selbstständigen bzw. Landwirten zieht der Fiskus von der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 300 € ab.
Wenn Sie weniger als 300 € vorauszahlen, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz nach Abgabe der Einkommensteuererklärung. Die Energiepauschale müssen Sie als „sonstige Einkünfte“ für das Jahr 2022 verbuchen.
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Jeder Erwerbstätige erhält in den kommenden Monaten wegen der gestiegenen Energiepreise automatisch 300 € vom Staat (brutto). Arbeitnehmer erhalten die Energiepauschale mit der Gehaltsabrechnung im September oder Oktober. Bei Selbstständigen bzw. Landwirten zieht der Fiskus von der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 300 € ab.
Wenn Sie weniger als 300 € vorauszahlen, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz nach Abgabe der Einkommensteuererklärung. Die Energiepauschale müssen Sie als „sonstige Einkünfte“ für das Jahr 2022 verbuchen.