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Entschädigung: Aufteilen war richtig

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Landwirt stellte für den Bau eines Kraftwerks Ausgleichsflächen bereit. Den Vertrag schloss er auf unbestimmte Zeit ab. Der Vertrag sollte mit Rückbau des Kraftwerks und Rekultivierung der Flächen enden. Als Entschädigung erhielt der Landwirt einmalig ca. 600000 €.


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In seiner Steuererklärung verteilte er die Entschädigung auf einen Zeitraum von 25 Jahren (1/25/Jahr). Das Finanzamt wollte jedoch den gesamten Betrag im ersten Jahr erfassen, da der Vertrag keine Mindestlaufzeit enthielt. Jetzt gab der Bundesfinanzhof dem Landwirt Recht (Az.: VI-R-34/17). Zwar enthalte der Vertrag keine konkret vereinbarte Laufzeit. Da ein Kraftwerk oft Jahrzehnte in Betrieb sei, könne man aber davon ausgehen, dass der Vertrag nicht innerhalb von 25 Jahren enden werde. Daher dürfe der Landwirt die Summe auf mehrere Jahre verteilen.


Trotzdem: Um sicher zu gehen, vereinbaren Sie in Verträgen zu Ausgleichsmaßnahmen oder wenn Sie Flächen für z.B. den Naturschutz zur Verfügung stellen eine Laufzeit. Bedenken Sie: Nur bei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren dürfen Sie die Entschädigung auf die Laufzeit verteilen, höchstens aber auf 25 Jahre.Dr. Richard Moser, Göttingen

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