In wenigen Jahren laufen viele Pachtverträge für Freiflächenstandorte aus. Mit anderen Worten: Die Steuerbombe tickt. Wenn die neue Bundesregierung nicht handelt, werden schon bald Solarstromanlagen wieder abgebaut. Anlagen, die noch einige Jahre Ökostrom produzieren könnten – und das zu besonders niedrigen Kosten.
Ohnehin ist die Besteuerung von Flächen mit Solaranlagen umstritten. Möglicherweise zwingen die Gerichte in ein paar Jahren den Gesetzgeber dazu, nachzubessern. Doch so viel Zeit haben die betroffenen Betriebe nicht. Und den Streit auf dem Rücken der Landwirte auszutragen, wäre unfair.
Unfair ist es auch, dass einige die Linie des Staates auch noch mit dem Argument verteidigen: An den Pachten für Freiflächenstandorte hätten sich nicht wenige Landwirte eine goldene Nase verdient und nach der Hofübergabe profitiere dann die nächste Generation von den üppigen Zahlungen. Oft würden die Pachteinnahmen sogar die Steuerlast bei einer Hofübergabe übersteigen. Daher dürfe der Staat bei der Hofübergabe auch schon mal zulangen. Das greift zu kurz – in vielerlei Hinsicht:
Die Pachteinnahmen übersteigen nicht in allen Fällen die Steuerlast bei einer Hofübergabe. Das gilt vor allem für diejenigen, die vor mehr als zehn Jahren Flächen verpachtet haben. Denn deren Pacht liegt weit unter dem heutigen Niveau. Das haben uns mehrere Steuerexperten bestätigt.
Nicht der Verpächter, sondern die Hoferbin bzw. der Hoferbe werden bei einer Hofübergabe zur Kasse gebeten. Will man diesen bei einer Hofübergabe noch zusätzliche Steine in den Weg legen?
Ja, auch die nächste Generation profitiert von den Pachtzahlungen, aber möglicherweise nur ein paar Jahre.
Der Verpächter hat die Pacht bereits einmal versteuert.
Das Geld aus der Pacht ist oft in den Betrieb geflossen oder wird für die Altersvorsorge benötigt. Angesichts ruinöser Erzeugerpreise ist manch einer froh, noch andere Einnahmequellen zu haben.
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In wenigen Jahren laufen viele Pachtverträge für Freiflächenstandorte aus. Mit anderen Worten: Die Steuerbombe tickt. Wenn die neue Bundesregierung nicht handelt, werden schon bald Solarstromanlagen wieder abgebaut. Anlagen, die noch einige Jahre Ökostrom produzieren könnten – und das zu besonders niedrigen Kosten.
Ohnehin ist die Besteuerung von Flächen mit Solaranlagen umstritten. Möglicherweise zwingen die Gerichte in ein paar Jahren den Gesetzgeber dazu, nachzubessern. Doch so viel Zeit haben die betroffenen Betriebe nicht. Und den Streit auf dem Rücken der Landwirte auszutragen, wäre unfair.
Unfair ist es auch, dass einige die Linie des Staates auch noch mit dem Argument verteidigen: An den Pachten für Freiflächenstandorte hätten sich nicht wenige Landwirte eine goldene Nase verdient und nach der Hofübergabe profitiere dann die nächste Generation von den üppigen Zahlungen. Oft würden die Pachteinnahmen sogar die Steuerlast bei einer Hofübergabe übersteigen. Daher dürfe der Staat bei der Hofübergabe auch schon mal zulangen. Das greift zu kurz – in vielerlei Hinsicht:
Die Pachteinnahmen übersteigen nicht in allen Fällen die Steuerlast bei einer Hofübergabe. Das gilt vor allem für diejenigen, die vor mehr als zehn Jahren Flächen verpachtet haben. Denn deren Pacht liegt weit unter dem heutigen Niveau. Das haben uns mehrere Steuerexperten bestätigt.
Nicht der Verpächter, sondern die Hoferbin bzw. der Hoferbe werden bei einer Hofübergabe zur Kasse gebeten. Will man diesen bei einer Hofübergabe noch zusätzliche Steine in den Weg legen?
Ja, auch die nächste Generation profitiert von den Pachtzahlungen, aber möglicherweise nur ein paar Jahre.
Der Verpächter hat die Pacht bereits einmal versteuert.
Das Geld aus der Pacht ist oft in den Betrieb geflossen oder wird für die Altersvorsorge benötigt. Angesichts ruinöser Erzeugerpreise ist manch einer froh, noch andere Einnahmequellen zu haben.