Bund und Länder haben sich bei der Erbschaftsteuerreform auf einen Kompromiss geeinigt. Für Landwirte ändert sich kaum etwas im Vergleich zum ersten Entwurf, der vor mehreren Wochen im Bundesrat gescheitert war: Wollen Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb vererben, geht das weiterhin steuerfrei.
Details zur Reform lesen Sie in top agrar 8/2016 auf Seite 36.