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Erbschaftsteuer – nicht in Panik verfallen!

Lesezeit: 1 Minuten

Bund und Länder können sich bislang nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer einigen. Die Gesetzesänderung ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die Privilegien für das Betriebsvermögen von gewerblichen Unternehmen und Kapitalgesellschaften bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig hält. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung für die Besteuerung von Betriebsvermögen auf den Weg zu bringen.


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Bis zum Jahresende 2015 ist jedoch nicht mehr – wie ursprünglich geplant – mit den Änderungen zu rechnen. Experten gehen davon aus, dass erst im Frühjahr 2016 eine endgültige Einigung auf dem Tisch liegt, damit der Gesetzgeber die Gesetzesänderung noch rechtzeitig bis zum 30. Juni 2016 beschließen kann. Wollen Sie Ihren Betrieb übergeben, sollten Sie daher nicht in Panik verfallen: „Es bleibt abzuwarten, auf welches Modell sich Bund und Länder einigen. Dann kann man in Ruhe prüfen, ob gegebenenfalls zum Wirtschaftsjahresende am 30. Juni 2016 eine Übertragung vorgenommen werden soll oder nicht“, so Ralf Stephany, Steuerberater, PARTA Bonn.


Welche Auswirkungen die Reform auf Ihren Betrieb haben könnte, lesen Sie in Heft 8/2015, S. 24 oder unter www.topagrar.com/Heft+.

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