Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Aus dem Heft

Erhalte ich eine höhere EEG-Vergütung, wenn ich die Biogasanlage erweitere?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich habe 2014 eine 30 kW Biogasanlage in Betrieb genommen, auf Basis von 80% Gülle und max. 20% Substrat. Letztes Jahr habe ich den Motor gewechselt und somit die elektrische Leistung auf 50 kW erhöht. Die Abrechnung vom Netzbetreiber erfolgte aber trotzdem mit 30 kW. Was muss ich tun, damit der Netzbetreiber mir die 50 kW mit der Einspeisevergütung abrechnet?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ich habe 2014 eine 30 kW Biogasanlage in Betrieb genommen, auf Basis von 80% Gülle und max. 20% Substrat. Letztes Jahr habe ich den Motor gewechselt und somit die elektrische Leistung auf 50 kW erhöht. Die Abrechnung vom Netzbetreiber erfolgte aber trotzdem mit 30 kW. Was muss ich tun, damit der Netzbetreiber mir die 50 kW mit der Einspeisevergütung abrechnet?


Diese Frage hängt entscheidend davon ab, wann genau die Anlage in Betrieb genommen wurde: vor dem 1.8.2014, während das EEG 2012 galt, oder danach, als das EEG 2014 galt. Lief die Anlage schon vor dem 1.8.2014, gilt für sie die begrenzende Wirkung der Höchstbemessungsleistung. Das bedeutet, dass Sie für die Anlage grundsätzlich nur 95% der installierten Leistung vergütet bekommen, die die Biogasanlage am allgemeinen Stichtag, dem 31.7.2014, produziert hat. In Ihrem Fall sind das 28,5 kW. In welchem Umfang Sie die Anlage auch erweitern, Sie erhalten nie mehr als die Vergütung für 28,5 kW Leistung. Haben Sie die Anlage zwischen dem 1.8. und dem 31.12.2014 in Betrieb genommen, gilt keine gesetzliche Beschränkung auf eine Höchstbemessungsleistung. Allerdings darf die Güllekleinanlage dann nur maximal 75 kW installierte Leistung haben. Sie würden aber für die vollen 50 kW eine Einspeisevergütung bekommen.RA Dr. Helmut Loibl,


Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte mbB, Regensburg

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.