Wer ab 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt mehr Rente als bislang. Dies gilt für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse. Von den Änderungen profitiert aber nicht, wer heute schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht.
Die Rentenerhöhung erfolgt schrittweise zwischen 2018 und 2024 durch eine Anhebung der sogenannten Zurechnungszeit, einer fiktiven Beitragszeit – 2018 und 2019 um je drei Monate, in den Folgejahren um je sechs Monate. Ab 2024 werden Erwerbsminderungsrentner dann so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gearbeitet, statt wie bislang zum 62. Lebensjahr. Dabei wird die Rente wie bisher für jeden Monat, den der Erwerbsgeminderte vor Erreichen des 65. Lebensjahres in Rente geht, um 0,3% gekürzt, maximal um 10,8%. Eine Erwerbsminderungsrente, die erstmals in 2024 gezahlt wird, erhöht sich in der gesetzlichen Rentenversicherung um durchschnittlich rund 50 €, in der Alterskasse um ca. 40 € (heutige Werte).
So kann ein 42-jähriger Landwirt, der 20 Jahre in die LAK eingezahlt hat und seit 2017 Erwerbsminderungsrente bezieht, 510 €/Monat beanspruchen. Würde er in 2024 mit 42 Jahren erwerbsgemindert werden, bekäme er 550 € Rente/Monat (heutiger Wert).
Übrigens: Die neuen Regeln gelten auch für Hinterbliebenenrenten. Verstirbt ein Ehepartner oder ein Elternteil, bevor er Rente bezieht, wird auch bei der Berechnung der Witwen- bzw. Waisenrenten die Zurechnungszeit ab 2018 bis 2024 schrittweise angehoben.
Nicole Spieß, Landesbauernverband in Baden-Württemberg