Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in zwei Verordnungsentwürfen, die top agrar vorliegen, seine Pläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konkretisiert. Landwirte, die ab 2023 Direktzahlungen erhalten möchten, müssen dann mehr Anforderungen erfüllen. Die sogenannte Konditionalität fasst die Bedingungen der Cross Compliance und des Greenings zusammen und geht in Teilen darüber hinaus.
Vier Prozent Stilllegung
Für eine Basisprämie von rund 150 € pro ha müssen Landwirte künftig vier Prozent ihrer Ackerflächen stilllegen. Weiterhin gilt ab 2023 ein verpflichtender Fruchtwechsel für alle Betriebe mit weniger als 75% Grünlandanteil oder mehr als 10 ha Ackerland.
Entlang von Gewässern sind Landwirte durch die Konditionalität dazu verpflichtet, 3 m breite Pufferstreifen anzulegen, auf denen sie keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel ausbringen können. Gelten bereits Regelungen der Dünge- oder der Pflanzenschutzverordnung, setzen diese die GAP-Regelungen außer Kraft.
Ab 2023 steht den deutschen Landwirten rund 1 Mrd. € aus dem Budget der GAP für freiwillige Umweltmaßnahmen, die sogenannten Öko-Regelungen, zur Verfügung. Gehen Landwirte über die Anforderungen der Konditionalität hinaus, könnten sie damit die gekürzten Direktzahlungen aufbessern. Wer beispielsweise statt vier künftig fünf Prozent seiner Ackerflächen stilllegt, bekommt die zusätzliche Stilllegung mit 1300 €/ha als Öko-Regelung entlohnt. Die Tabelle zeigt die weiteren, vom BMEL geplanten, Prämienhöhen. Die Verordnung regelt auch die gekoppelten Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Pro Mutterkuh setzt das BMEL 77,93 € für das Antragsjahr 2023 an. Für Mutterschafe und -ziegen gibt es pro Tier 34,83 € im Jahr 2023.
Gutes Angebot?
Forscher der Fachhochschule Soest haben im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes ein Gutachten vorgelegt, in dem sie die Kosten für bestimmte Öko-Regelungen berechnet haben. Das Ergebnis: Vor allem auf Gunststandorten liegen die Kosten oft weit über der vom BMEL geplanten Vergütung.
Sowohl der DBV als auch Umweltverbände sehen die geplanten Prämien kritisch. „Der Vorschlag des BMEL ist für uns Landwirte frustrierend“, kommentierte DBV-Präsident Joachim Rukwied die BMEL-Entwürfe. Im Verordnungsentwurf sind keine neuen Öko-Regelungen fürs Grünland enthalten (s. Kommentar S. 87). Branchenvertreter hatten immer wieder mehr Maßnahmen für intensiv wirtschaftende Grünland-Betriebe verlangt. Auch die Agrarminister der Länder forderten mehr Spielraum für das Grünland.
Dennoch wollte eine Mehrheit der Länder das gesamte GAP-Paket wegen der Öko-Regelungen angesichts des engen Zeitplans nicht mehr aufknüpfen. Eine spätere Anpassung des Strategieplans sei möglich, so die Minister.
Schon am 3. November will Klöckner die Verordnungen vom Kabinett absegnen lassen, bevor sie am 26. November vom Bundesrat verabschiedet werden sollen. Auch in Brüssel ist man im GAP-Schlussspurt. Bis Dezember sollen das Europaparlament und der EU-Rat den Rechtsakten zustimmen, die den europäischen Rahmen für die nationale Umsetzung setzen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in zwei Verordnungsentwürfen, die top agrar vorliegen, seine Pläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konkretisiert. Landwirte, die ab 2023 Direktzahlungen erhalten möchten, müssen dann mehr Anforderungen erfüllen. Die sogenannte Konditionalität fasst die Bedingungen der Cross Compliance und des Greenings zusammen und geht in Teilen darüber hinaus.
Vier Prozent Stilllegung
Für eine Basisprämie von rund 150 € pro ha müssen Landwirte künftig vier Prozent ihrer Ackerflächen stilllegen. Weiterhin gilt ab 2023 ein verpflichtender Fruchtwechsel für alle Betriebe mit weniger als 75% Grünlandanteil oder mehr als 10 ha Ackerland.
Entlang von Gewässern sind Landwirte durch die Konditionalität dazu verpflichtet, 3 m breite Pufferstreifen anzulegen, auf denen sie keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel ausbringen können. Gelten bereits Regelungen der Dünge- oder der Pflanzenschutzverordnung, setzen diese die GAP-Regelungen außer Kraft.
Ab 2023 steht den deutschen Landwirten rund 1 Mrd. € aus dem Budget der GAP für freiwillige Umweltmaßnahmen, die sogenannten Öko-Regelungen, zur Verfügung. Gehen Landwirte über die Anforderungen der Konditionalität hinaus, könnten sie damit die gekürzten Direktzahlungen aufbessern. Wer beispielsweise statt vier künftig fünf Prozent seiner Ackerflächen stilllegt, bekommt die zusätzliche Stilllegung mit 1300 €/ha als Öko-Regelung entlohnt. Die Tabelle zeigt die weiteren, vom BMEL geplanten, Prämienhöhen. Die Verordnung regelt auch die gekoppelten Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Pro Mutterkuh setzt das BMEL 77,93 € für das Antragsjahr 2023 an. Für Mutterschafe und -ziegen gibt es pro Tier 34,83 € im Jahr 2023.
Gutes Angebot?
Forscher der Fachhochschule Soest haben im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes ein Gutachten vorgelegt, in dem sie die Kosten für bestimmte Öko-Regelungen berechnet haben. Das Ergebnis: Vor allem auf Gunststandorten liegen die Kosten oft weit über der vom BMEL geplanten Vergütung.
Sowohl der DBV als auch Umweltverbände sehen die geplanten Prämien kritisch. „Der Vorschlag des BMEL ist für uns Landwirte frustrierend“, kommentierte DBV-Präsident Joachim Rukwied die BMEL-Entwürfe. Im Verordnungsentwurf sind keine neuen Öko-Regelungen fürs Grünland enthalten (s. Kommentar S. 87). Branchenvertreter hatten immer wieder mehr Maßnahmen für intensiv wirtschaftende Grünland-Betriebe verlangt. Auch die Agrarminister der Länder forderten mehr Spielraum für das Grünland.
Dennoch wollte eine Mehrheit der Länder das gesamte GAP-Paket wegen der Öko-Regelungen angesichts des engen Zeitplans nicht mehr aufknüpfen. Eine spätere Anpassung des Strategieplans sei möglich, so die Minister.
Schon am 3. November will Klöckner die Verordnungen vom Kabinett absegnen lassen, bevor sie am 26. November vom Bundesrat verabschiedet werden sollen. Auch in Brüssel ist man im GAP-Schlussspurt. Bis Dezember sollen das Europaparlament und der EU-Rat den Rechtsakten zustimmen, die den europäischen Rahmen für die nationale Umsetzung setzen.