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EU-Agrarreform: Das kommt jetzt auf die Landwirtschaft zu

Lesezeit: 3 Minuten

Ab 2023 werden die Agrarzahlungen in steigendem Ausmaß an Umweltleistungen gebunden. Mitte April hat die Bundesregierung dafür die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland beschlossen.


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Die Basisprämie sinkt damit auf ein Niveau von 140 bis 160 €/ha. Für den Erhalt der Prämie müssen die Betriebe mindestens 3% ihrer Acker- und Dauerkulturfläche als nichtproduktive Fläche oder für Landschaftselemente frei halten. Für FFH- und Vogelschutzgebiete sowie in Mooren und Feuchtgebieten gilt ein Umbruchverbot von Dauergrünland (siehe Seite 71).


Über Öko-Regelungen (Eco-Schemes) können die Betriebe Geld für Maßnahmen erhalten, die über die Bedingungen für die Basisprämie hinaus- gehen. Dafür sind 25% der Direktzahlungen reserviert. Der Katalog an möglichen Maßnahmen enthält bisher:


  • Extensivierung von Grünland,
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel für bestimmte Kulturen,
  • Ausgleich für besondere Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten,
  • Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus,
  • Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen,
  • Anbau vielfältiger Kulturen einschließlich Leguminosen auf mindestens 10% der Fläche,
  • Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland.


Ob das Geld pauschal pro Betrieb oder je Maßnahme gezahlt werden soll, wird das BMEL in einer Verordnung festlegen. In einer Übergangsphase bis 2024 hält sich die Regierung die Möglichkeit offen, das Geld aus den Öko-Regelungen wieder in die Basisprämie oder in die 2. Säule umzuschichten. Ob der Mechanismus in Kraft tritt, hängt davon ab, wie stark die Landwirte die neuen Öko-Regelungen nachfragen werden. Sollten diese das Budget sogar überzeichnen, könnte dafür die Basisprämie gekürzt werden. Für das Jahr 2024 hat die Regierung eine Evaluierung eingeplant, in der sie die Maßnahmen an die Nachfrage und erste Erfahrungen anpassen will.


Zu den Öko-Regelungen hinzu kommt eine zunehmende Umschichtung an Mitteln in die 2. Säule. Sie sollen für weitere Klima- und Umweltleistungen, für den Ökolandbau und für mehr Tierwohl genutzt werden. Die Umschichtung startet schon 2022 mit 8% und erhöht sich schrittweise auf 15% im Jahr 2026.


Auf Vorschlag der Länderagrarminister führt die Bundesregierung eine Prämie für Weidetiere ein. Im Gespräch sind bisher 30 €/Mutterschaf und Ziege sowie 60 €/Mutterkuh.


Bei der Umverteilung der Mittel zwischen den Betrieben hat sich die Bundesregierung gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen für größere Betriebe entschieden und folgt den Länderministern. Stattdessen sollen kleine und mittlere Betriebe mehr über die Erste-Hektare-Regel gestärkt werden. Alle Betriebe bekommen einen Zuschlag von 70 €/ha für die ersten 40 ha und 40 €/ha für weitere 20 ha. Dafür sind 12% der Direktzahlungen vorgesehen. Junglandwirte sollen mit 70 €/ha zusätzlich für bis zu 120 ha Nutzfläche gefördert werden.


Die Gesetzentwürfe gehen nun in den Bundestag. Dieser soll vor der Sommerpause die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland beschließen. Die für Mitte Mai erwartete Einigung von EU-Kommission, Rat und Parlament im Trilog kann damit noch eingearbeitet werden. Alle Details zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finden Sie unter: www.topagrar.com/gap2021

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