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EU-Agrarreform: Das sind die kritischen Punkte!

Lesezeit: 3 Minuten

Agrarkommissar Dacian Ciolos (42) macht ernst. Anfang September hat er seine Vorschläge für die EU-Agrarpolitik nach 2014 in die interne Abstimmung gegeben. Am 12. Oktober will die Kommission darüber entscheiden. Hier die 11 wichtigsten Eckpunkte:


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1. Die bisherigen Flächenprämien sollen in eine Basiskomponente und einen Greening-Zuschlag aufgespalten werden. Wenn es bei dem aktuellen deutschen Prämienvolumen von rd. 5,2 Mrd. € bleibt, läge die Basisprämie bei rund 210 €/ha. Für das Greening gäbe es noch 90 €/ha extra.


2. Die Greening-Prämie soll nur bekommen, wer auf dem Acker eine min.dreigliedrige Fruchtfolge einhält. Jedes einzelne Fruchtfolgeglied muss mindestens 5 % und darf höchstens 70 % der Ackerfläche ausmachen.


Darüber hinaus soll jeder Betrieb 7 % seiner Ackerfläche als sog. ökologische Vorrangflächen vorhalten (z. B. Uferrandstreifen, Blühflächen, Stilllegung, Hecken). Auf ganz Deutschland bezogen könnten über 750 000 ha betroffen sein.


Grünland darf nicht mehr umgebrochen werden (Basisjahr 2014). Bei höherer Gewalt soll allerdings ein Umbruch bis 5 % zulässig sein.


Öko-Betriebe sind von diesen Auflagen befreit. Sie gelten per se als „gegreent“. Verstöße gegen die Greening-Auflagen soll mit Strafabzügen bei der Basisprämie geahndet werden.


3. Wer mehr als 150 000 € Prämie (o. Greening) bekommt, muss ab 2014 mit Kürzungen rechnen. Zwischen 150 000 und 200 000 € will Ciolos 20 % einbehalten, zwischen 200 000 und 250 000 € schon 40 % und zwischen 250 000 und 300 000 € sogar 70 %. Beträge über 300 000 € will der Rumäne komplett einziehen (kappen). Allerdings können jeweils die im Vorjahr effektiv gezahlten Löhne (einschl. Steuern und Sozialabgaben) gegengerechnet werden.


4. Die Umverteilung von Direktzahlungen in EU-Staaten mit unterdurchschnittlichen Prämien dürfte die deutschen Landwirte mit 10 bis 15 €/ha und Jahr belasten.


5. Prämien sollen nur noch an „aktive Landwirte“ gehen. Wer mehr als 5 000 € Direktzahlungen bekommt, muss min. 5 % Umsatz aus der Landwirtschaft erzielen.


6. Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen künftig einen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie bekommen, und zwar für 5 Jahre.


7. Den Mitgliedstaaten will der Rumäne erlauben, künftig bis zu 5 % der nationalen Direktzahlungen (in Deutschland rund 260 Mio. €) auf die benachteiligten Gebiete zu konzentrieren, in Form eines besonderen Zuschlags auf die Basisprämie.


8. Bis 2019 sollen alle Mitgliedstaaten bzw. Regionen der EU von den betriebsindividuellen Direktzahlungen auf einheitliche Flächenprämien umgestellt haben. Dieser Prozess ist in Deutschland schon 2013 abgeschlossen.


9. Die Zuckerrübenquote soll 2016 auslaufen.


10. In der 2. Säule will Ciolos ein umfassendes Risikomanagement- bzw. Einkommensstabilisierungssystem einführen.


Er plant Versicherungsbeiträge zu bezuschussen, Tierseuchenkassenbeiträge mit EU-Mitteln zu entlasten und Einkommensausfälle von über 30 % (im Vergleich zum dreijährigen Durchschnitt) zu kompensieren.


11. An der umstrittenen Neuabgrenzung der benachteiligten Regionen nach EU-einheitlichen Kriterien hält der Kommissar fest. Allerdings will er Betriebe, die dadurch aus der Förderung fallen, noch bis 2017 mit degressiv auslaufenden Fördersätzen unterstützen.


top agrar meint: Insbesondere die Greening-Auflagen haben es in sich. Viele Veredlungsbetriebe brauchen alle Flächen für den Güllenachweis. Wenn tatsächlich 7 % der Ackerfläche zu ökologischen Vorrangflächen werden müssen, dürfte das den Kampf um die Flächen weiter anheizen.


Für Grünlandbetriebe mit wenig Ackerland könnte dagegen die dreigliedrige Fruchtfolge zum Hauptkiller werden, weil sie die Flächen für den Silomaisanbau brauchen.


Eines ist schon jetzt klar: Es droht eine Zersplitterung der Direktzahlungen - und die versprochene Vereinfachung bleibt mal wieder auf der Strecke. -sp-

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