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EU macht Borchert möglich

Lesezeit: 1 Minuten

Die Tierwohlförderung nach den Borchert-Plänen kommt voran. Die EU hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium zugesichert, dass die staatliche Förderdauer statt bisher sieben Jahre nun unbegrenzt möglich ist. Mit der GAP ab 2023 lässt die EU zudem die Förderung von Tierwohlställen mit bis zu 80% der Investitionssumme zu. Nach der Bundestagswahl wird es ernst für eine Finanzierung der Pläne. CDU-Agrarpolitiker feilen an einem alternativen Konzept zur bisher favorisierten Mehrwertsteuererhöhung. Sie plädieren für einen privatwirtschaftlichen Fonds wie die Initiative Tierwohl (ITW), der über eine gesetzliche Pflichtumlage von Handel und Gastronomie gefüllt wird.

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