Dass man bei entgegenkommendem Verkehr auch auf Feldwegen besonders vorsichtig sein sollte, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Ein Radfahrer, der einem entgegenkommenden Auto auswich, stürzte – allerdings erst, nachdem das Auto vorbeigefahren war. Obwohl sich Auto und Fahrrad nicht berührten, bekam die Fahrerin des Wagens eine 50%-ige Mitschuld aufgebrummt. Schließlich habe das Fahrzeug das Ausweichmanöver ausgelöst, das in einem Sturz endete, als der Radler zurück auf den Weg fuhr (Az.: 16 U 57/18).
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Dass man bei entgegenkommendem Verkehr auch auf Feldwegen besonders vorsichtig sein sollte, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Ein Radfahrer, der einem entgegenkommenden Auto auswich, stürzte – allerdings erst, nachdem das Auto vorbeigefahren war. Obwohl sich Auto und Fahrrad nicht berührten, bekam die Fahrerin des Wagens eine 50%-ige Mitschuld aufgebrummt. Schließlich habe das Fahrzeug das Ausweichmanöver ausgelöst, das in einem Sturz endete, als der Radler zurück auf den Weg fuhr (Az.: 16 U 57/18).