Wollen Sie einen Hof-Pkw kaufen und dafür einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden? Dann müssen Sie dem Fiskus später nachweisen können, dass Sie den Pkw auch zu mindestens 90% betrieblich genutzt haben. Führen Sie daher ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Fehlt das Buch oder listen Sie die Fahrten erst nachträglich auf, müssen Sie möglicherweise den IAB rückgängig machen, entschied das Finanzgericht Münster (Az: 7 K 2862/17 E).
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Wollen Sie einen Hof-Pkw kaufen und dafür einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden? Dann müssen Sie dem Fiskus später nachweisen können, dass Sie den Pkw auch zu mindestens 90% betrieblich genutzt haben. Führen Sie daher ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Fehlt das Buch oder listen Sie die Fahrten erst nachträglich auf, müssen Sie möglicherweise den IAB rückgängig machen, entschied das Finanzgericht Münster (Az: 7 K 2862/17 E).
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