Sie wollen für Ihren Hof-Pkw einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden? Dann müssen Sie dem Fiskus nachweisen, dass Sie den Pkw auch zu 90% oder mehr betrieblich nutzen.
Bislang verlangt das Finanzamt dafür ein Fahrtenbuch. Richter am Bundesfinanzhof haben in einem Fall nun darauf aufmerksam gemacht, dass im Gesetz nicht eindeutig hervorgehe, dass ausschließlich ein Fahrtenbuch notwendig sei. Das berichtet der Steuerinfodienst steuern agrar.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes kann der Nachweis auch anders erbracht werden. Was genau das sein kann, geht aus dem Urteil allerdings nicht hervor.
Tipp: Das Urteil ist kein Freibrief für eine Abkehr vom Fahrtenbuch. Sie sollten auch in Zukunft jede Fahrt notieren. Bei kleinen Fehlern kann Ihnen das Finanzamt aber nicht mehr so leicht den IAB infrage stellen (BFH, Urteil vom 15.7.2020, Az.: III R 62/19).
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Bislang verlangt das Finanzamt dafür ein Fahrtenbuch. Richter am Bundesfinanzhof haben in einem Fall nun darauf aufmerksam gemacht, dass im Gesetz nicht eindeutig hervorgehe, dass ausschließlich ein Fahrtenbuch notwendig sei. Das berichtet der Steuerinfodienst steuern agrar.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes kann der Nachweis auch anders erbracht werden. Was genau das sein kann, geht aus dem Urteil allerdings nicht hervor.
Tipp: Das Urteil ist kein Freibrief für eine Abkehr vom Fahrtenbuch. Sie sollten auch in Zukunft jede Fahrt notieren. Bei kleinen Fehlern kann Ihnen das Finanzamt aber nicht mehr so leicht den IAB infrage stellen (BFH, Urteil vom 15.7.2020, Az.: III R 62/19).