Durch eine Scheidung können dem einen oder anderen Ehepartner finanzielle Härten entstehen, die die emotionalen Belastungen nochmal potenzieren. An dieser Stelle sollten die Ehepartner trotz aller Probleme faire, für beide tragbare Lösungen finden. Gerade mit gemeinsamen Kindern ist der nacheheliche Frieden eine Investition in die Zukunft jedes Familienmitgliedes!
Noch besser ist es, zu Ehebeginn oder auch später Vereinbarungen für den Scheidungsfall zu treffen. Ein Ehepaar könnte z.B. eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, um den Betrieb zu schützen. Gleichzeitig sollten sie zwingend eine angemessene Absicherung des einheiratenden Ehepartners vereinbaren, z.B. indem sich der Landwirtsehepartner verpflichtet, für den Partner z.B. in geeignete Fondssparpläne einzuzahlen. Alternativ könnte für den Scheidungsfall ein Abfindungsbetrag pro Ehejahr vereinbart werden, der aber auch mit dem wirtschaftlichen Interesse des Hofes in Einklang stehen muss.
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Durch eine Scheidung können dem einen oder anderen Ehepartner finanzielle Härten entstehen, die die emotionalen Belastungen nochmal potenzieren. An dieser Stelle sollten die Ehepartner trotz aller Probleme faire, für beide tragbare Lösungen finden. Gerade mit gemeinsamen Kindern ist der nacheheliche Frieden eine Investition in die Zukunft jedes Familienmitgliedes!
Noch besser ist es, zu Ehebeginn oder auch später Vereinbarungen für den Scheidungsfall zu treffen. Ein Ehepaar könnte z.B. eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, um den Betrieb zu schützen. Gleichzeitig sollten sie zwingend eine angemessene Absicherung des einheiratenden Ehepartners vereinbaren, z.B. indem sich der Landwirtsehepartner verpflichtet, für den Partner z.B. in geeignete Fondssparpläne einzuzahlen. Alternativ könnte für den Scheidungsfall ein Abfindungsbetrag pro Ehejahr vereinbart werden, der aber auch mit dem wirtschaftlichen Interesse des Hofes in Einklang stehen muss.