Ein Landwirt warb auf seinen Eierkartons mit Eiern von seinem Hof. Tatsächlich stammten die Eier aber von einem ca. 100 km entfernten Betrieb. Das sei irreführend und damit nicht erlaubt, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 145/18 und 2 U 152/18).
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Ein Landwirt warb auf seinen Eierkartons mit Eiern von seinem Hof. Tatsächlich stammten die Eier aber von einem ca. 100 km entfernten Betrieb. Das sei irreführend und damit nicht erlaubt, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 145/18 und 2 U 152/18).