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Fernwärmeleitung ohne Grundbucheintrag?

Lesezeit: 2 Minuten

Mein Nachbar baut ein neues Wohnhaus und will dafür eine Fernwärmeleitung unter meinen Acker legen. Er bietet mir dafür ein Entgelt an. Wir wollen das Ganze möglichst unbürokratisch regeln und die Leitung nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Reicht es, wenn wir einen Vertrag untereinander schließen?


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Ja. Sie können einen Duldungsvertrag auch untereinander rechtssicher abschließen. Dieser muss aber einige Voraussetzungen erfüllen:


  • Benennen Sie im Vertrag genau, wo und in welcher Tiefe die Leitung liegen soll, am besten anhand einer Flächenskizze.
  • Halten Sie fest, dass es Ihre Pflicht ist, auf Maßnahmen zu verzichten, welche die Leitung beschädigen könnten. Dazu könnte z.B. tiefes Bohren oder der Anbau tiefwurzelnder Pflanzen gehören.
  • Verpflichten Sie umgekehrt Ihren Nachbarn, Sie für Flurschäden, die bei Bau oder Betrieb der Leitung entstehen, zu entschädigen. Beziehen Sie sich dabei z.B. auf Bewertungsrichtsätze einer Landwirtschaftskammer oder -behörde.
  • Wichtig ist eine Haftungsregelung, wonach Ihr Nachbar auch für alle weiteren Schäden aus der Herstellung und dem Betrieb der Fernwärmeleitung zu haften hat. Schreiben Sie am besten, dass Ihr Nachbar sich für solche Fälle zu versichern hat. Sie Ihrerseits sollten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden haften, welche Sie an der Leitung verursachen.
  • Wenn Sie auf einen Grundbucheintrag verzichten, müssen Sie außerdem regeln, was im Falle eines Verkaufs oder einer Vererbung der Fläche passiert. Schreiben Sie also in den Vertrag, dass Sie künftige Eigentümer zu verpflichten haben, die Leitung ebenso zu dulden wie Sie selbst.
  • Schließlich müssen Sie natürlich die grundlegenden Daten – Vertragsparteien, Vertragsdauer und Entgelt – klar regeln.


Lassen Sie Ihren Vertragsentwurf am besten von einem Rechtsanwalt oder Ihrem Bauernverband gegenlesen, bevor Sie ihn unterschreiben.

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