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Festangestellte oder Aushilfen?

Lesezeit: 5 Minuten

Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig anstellen oder Aushilfen beschäftigen? Das ist nicht nur eine Frage der Kosten für den Arbeitgeber, sondern es geht auch um betriebliche Abläufe und die Wünsche der Mitarbeiter.


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Direktvermarkterin Elke Bernzen (Name geändert) braucht Hilfe für einfache Tätigkeiten: Etwa 20 Stunden in der Woche für Zuarbeit in der Verarbeitungsküche und Mithilfe im Verkauf. Sie steht vor der Frage, zwei Aushilfen mit je zehn Wochenstunden zu beschäftigen oder eine Mitarbeiterin mit 20 Wochenstunden fest anzustellen. Sie rechnet das Ganze durch (Übersicht). Auf der einen Seite stehen zwei Minijobber, die jeweils zehn Stunden pro Woche arbeiten. In der Regel wird die monatliche Arbeitszeit nach folgender Formel berechnet: Arbeitsstunden pro Woche x 4,35 Wochen. Das wären 43,5 Stunden im Monat. Bei mehr Stunden im Monat müssen Sie auf den Mindestlohn achten. Kalkuliert mit dem Mindestlohn von derzeit 8,84 €/h ergibt sich daraus ein monatliches Entgelt von 384,54 € (Fall 1).


Inklusive Sozialversicherungsbeiträge kostet ein Minijobber Elke Bernzen 496,82 € im Monat, zwei somit 993,64 €. Auf der anderen Seite belaufen sich die Kosten für einen fest angestellten Mitarbeiter, der die gleiche Stundenzahl erbringt, für den Arbeitgeber auf 927,05 € pro Monat.


Rein finanziell betrachtet ist die Sache damit klar: Ein Minijobber kostet den Arbeitgeber 11,42 €, eine fest angestellte Kraft 10,66 € pro Arbeitsstunde (Übersicht). Der Grund dafür: Bei einem Minijob zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung. Die gesamte Beitragslast für einen Minijob liegt bei 31,2%, die Arbeitgeber ausgehend vom Lohn zusätzlich abführen müssen. Dazu zählen:


  • 13% Krankenversicherung,
  • 15% Rentenversicherung,
  • 0,06% Insolvenzgeldumlage,
  • 0,9% Umlagebeitrag 1 (Krankheit),
  • 0,24% Umlagebeitrag 2 (Mutterschaftsgeld),
  • 2% pauschale Lohnsteuer.


Für Festangestellte kommen zwar noch Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung hinzu. Doch bei einer Festanstellung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten, sodass die Belastung für beide Seiten bei je 22% liegt. Für Arbeitnehmer bedeutet das allerdings einen niedrigeren Nettolohn von 7,09 € je Stunde (siehe Übersicht, Fall 2).


Bei höheren Stundenlöhnen steigen natürlich auch die Kosten für den Arbeitgeber. In Fall 3 in der Übersicht erhält der fest angestellte Mitarbeiter einen Stundenlohn von 10 €. Aufgrund der Sozialabgaben kommen davon netto 7,90 €/h bei ihm an, während der Arbeitgeber 12,05 € pro Stunde aufwenden muss.


Immer mehr Landwirte lassen die Lohnabrechnung von Dienstleistern wie beispielsweise einer Buchstelle erledigen. Damit wird die Arbeitsstunde um weitere 0,15 € teurer.


Geld ist nicht alles.

Die finanziellen Vorteile sind das eine – Elke Bernzen gehen bei der Frage Minijobber oder Festangestellte weitere Aspekte durch den Kopf. Je mehr Mitarbeiter, desto mehr Lohnabrechnungen muss Sie erledigen. Minijobber müssen außerdem für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit und gegebenenfalls Pausenzeiten dokumentieren. Für Festangestellte ist dies nur an Sonn- und Feiertagen erforderlich sowie an Tagen, an denen sie länger als acht Stunden arbeiten. Überstunden, die natürlich bezahlt werden müssen, sind für Festangestellte kein Problem. Bei geringfügig Beschäftigen besteht die Gefahr, dass sie über die 450 €-Grenze rutschen. Schließlich bedeuten mehr Mitarbeiter auch mehr Aufwand fürs Anlernen oder die Einarbeitung.


Auf der anderen Seite sind Arbeitgeber mit mehr Beschäftigten flexibler bei Urlaub oder Krankheit. „Irgendjemand kann schon einspringen“, denkt Elke Bernzen. Neben Ihren Interessen als Arbeitgeber sollten Sie aber auch die Belange der Arbeitnehmer im Blick halten.


Aus Mitarbeitersicht:

Fest angestellt oder als Aushilfe? Mit dieser Frage beschäftigen sich natürlich auch mögliche Mitarbeiter. Längst nicht jede/jeder sucht tatsächlich eine Festanstellung. Für Personen, die aus familiären Gründen ohnehin nur wenige Stunden in der Woche arbeiten können oder einen Hinzuverdienst zu ihrer Hauptarbeit suchen, ist ein Minijob attraktiver, weil der Stundenlohn netto ausgezahlt wird. Minijobber in der Familienphase brauchen zudem in der Regel keine Krankenversicherung, da die Familienversicherung greift.


Ein Hinweis zur Rente: Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das macht übrigens der größte Teil. Dann erhalten sie ihren Stundenlohn netto. Wenn sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, fällt der Stundenlohn natürlich niedriger aus. Eigene Beiträge einzuzahlen lohnt sich, um die Mindestbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erreichen. Eine höhere Rente gibt es aber nur, wenn auch das Entgelt deutlich höher ausfällt.


Bei einer Festanstellung verdient der Mitarbeiter insgesamt aufgrund der höheren Stundenzahl natürlich mehr. Wegen des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung fällt der Nettostundenlohn für den Arbeitnehmer aber geringer aus.


Wenig Freude macht die Entlohnung in Steuerklasse 5. Der Nettostundenlohn beträgt für Angestellte dann nur noch 6,17 €. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts: Seine effektiven Kosten pro Mitarbeiterstunde bleiben bei 10,81 €.


Für die Festanstellung spricht allerdings die Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit. Auch perspektivisch ist eine „halbe Stelle“ höher einzuschätzen. Geringfügig Beschäftige bleiben oft in der Minijobfalle hängen.


Richtige Entscheidung treffen:

Für einfache Tätigkeiten, für die der Mindestlohn oder nur geringfügig höhere Entgelte gezahlt werden, sind Aushilfen teurer als fest angestellte Mitarbeiter. Qualifizierte Mitarbeiter haben ohnehin andere Lohnanforderungen. Für Minijobs gelten zudem mehr Dokumentationspflichten. Fallen Überstunden an, müssen Sie als Arbeitgeber aufpassen, dass der Mitarbeiter auf keinen Fall mehr als 50 Stunden im Monat arbeitet. Unterm Strich ist somit der Minijob für den Mitarbeiter unkomplizierter, für den Arbeitgeber aber nicht.


Patricia Pöpping, Leiterin Lohnbüro der BSB Buchstelle, Münster


Patricia Pöpping, Leiterin Lohnbüro der BSB Buchstelle, Münster


Kontakt: maria.meinert@topagrar.com


Kontakt: maria.meinert@topagrar.com


Der Originalbeitrag ist in der „HOF direkt“ erschienen (Ausgabe 3/2018).

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