Das Finanzamt kann sich neuerdings bei Ihrer Bank uneingeschränkt Einblick über Ihre Finanzen verschaffen und Infos zu Ihren Kontoständen, Zahlungseingängen und Zinserträgen einholen. Das erlaubt das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. Damit ist das Bankgeheimnis teilweise abgeschafft und Sie können vor dem Fiskus nichts mehr verschweigen.
Zwar konnten die Finanzbehörden schon seit 2005 auf die Bankkonten der Steuerzahler zugreifen. Allerdings nur in Ausnahmefällen, d.h. wenn das Finanzamt den Steuerzahler konkret verdächtigte, Steuern zu hinterziehen. Nun darf der Fiskus die Informationen auch ohne Verdacht anfordern. Die Banken müssen Sie im Übrigen nicht um Erlaubnis bitten, falls das Finanzamt Informationen anfordert. Außerdem ist die Bank zur Weitergabe der Infos verpflichtet, sie kann sich nicht weigern.
Für andere öffentliche Stellen, wie Sozialämter, Familienkassen oder die Bafög-Stelle, gilt das Bankgeheimnis zwar weiterhin. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass sie nicht auch an die Daten kommen – sie könnten das Finanzamt einfach um Weitergabe bitten.Stefan Heins, wetreu Kiel