In Baden-Württemberg und Bayern wird es auch künftig für Ackerbauern keine Möglichkeit geben, die Sperrfrist für die Ausbringung Stickstoff-haltiger Dünger zu verschieben. Das teilten die beiden Landwirtschaftsministerien in Stuttgart und München mit. Aufgrund der Witterung und der wenigen Ackerkulturen, die noch gedüngt werden dürften, sei eine Verschiebung der Sperrfrist nicht sinnvoll, so die Begründung.
Ackerbauern hatten sich eine ähnliche Flexibilisierung der Sperrfristen wie bei Grünland und mehrjährigem Feldfutter gewünscht. Dort haben jetzt viele Landkreise die Frist per Allgemeinverfügung um zwei Wochen, in Bayern einige sogar um vier Wochen, verschoben. „Der Zeitraum vom 15. November bis 14. Februar 2018 passt für unsere Region besser, da wir häufig im November noch wüchsiges Wetter haben, im Februar dagegen oft unbefahrbare Flächen“, sagt Albrecht Siegel vom Landwirtschaftsamt in Ravensburg. In Baden-Württemberg ist eine um vier Wochen versetzte Sperrfrist nur per Einzelantrag möglich.