Kontaktaufnahme: Direkt durch den Flüchtling oder über ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, Gemeinde, Agentur für Arbeit, Maschinenring, Landwirtschaftskammer oder -amt.
Arbeitserlaubnis: Lesen Sie das Identitätsdokument Ihres Flüchtlings:1. „Aufenthaltserlaubnis“– Sie dürfen ihn anstellen. 2. „Gestattung“ oder „Duldung“– schauen Sie in die Nebenbestimmungen: •„Erwerbstätigkeit gestattet“ – Sie können ihn anstellen. •„mit Arbeitserlaubnis“ – stellen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde (siehe Kasten auf Seite 44).
•„nicht gestattet“: Sie dürfen ihn nicht anstellen.
Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses: Anmeldung und Vorgaben wie bei Inländern (z.B. Mindestlohn).
Förderung: Beschäftigung von Flüchtlingen ggf. förderfähig; Informationen beim Arbeitgeberservice
Girokonto: Eröffnung mit Identitätsdokument
Wohnung: Anmietung im zugeteilten Wohngebiet möglich
Arbeitsweg: Anfahrt zur Arbeit klären