Aus dem Aufbauhilfegesetz 2021 stehen Betroffenen nun 30 Mrd. € für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe Anfang Juli bereit.
Landwirte und Winzer können z.B. einen finanziellen Ausgleich für Schäden an Gebäuden, Maschinen, Tieren, Geräten, Aufwuchs beantragen und Kosten geltend machen für eine nicht mögliche Aussaat, Evakuierung, Flächenräumung, zerstörte Wege oder einen Gutachter. Ausgleichsfähig sind auch Katastrophenschäden durch Starkregen. Betroffene erhalten 80% des nachgewiesenen Schadens, in Härtefällen 100%. Landwirte beantragen die Mittel in NRW bei der Landwirtschaftskammer, in Rheinland-Pfalz beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel.
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Aus dem Aufbauhilfegesetz 2021 stehen Betroffenen nun 30 Mrd. € für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe Anfang Juli bereit.
Landwirte und Winzer können z.B. einen finanziellen Ausgleich für Schäden an Gebäuden, Maschinen, Tieren, Geräten, Aufwuchs beantragen und Kosten geltend machen für eine nicht mögliche Aussaat, Evakuierung, Flächenräumung, zerstörte Wege oder einen Gutachter. Ausgleichsfähig sind auch Katastrophenschäden durch Starkregen. Betroffene erhalten 80% des nachgewiesenen Schadens, in Härtefällen 100%. Landwirte beantragen die Mittel in NRW bei der Landwirtschaftskammer, in Rheinland-Pfalz beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel.