Förderung
Förderung für umweltschonende Maschinen
Wenn Sie in umweltschonende Landtechnik investieren,können Sie eine Zinsverbilligung und in besonderen Fällen sogar einen direkten Zuschuss von bis zu 35 %erhalten.
Ï Wenn Sie in umweltschonende Landtechnik investieren,können Sie eine Zinsverbilligung und in besonderen Fällen sogar einen direkten Zuschuss von bis zu 35 %erhalten. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sieht eine Förderung für Maschinen zur "ökologischen Ausrichtung der Produktion " vor..Diese gilt keineswegs nur für Biobauern,sondern für alle Betriebe.Entscheidend ist die Anschaffung umweltschonender Landtechnik.Dazu gehören: Feldspritzen mit verminderter Abdrift und geringerem Mittelaufwand.Eine Liste dieser Maschinen veröffentlicht die Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft (BBA)im Internet unter www.bba.de/ ap/ap_geraete/verlustmind/ auswahl.htm Maschinen zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung,außerdem Mulchsaatgeräte; Schleppschlauchverteiler, Gülleinjektoren und Exaktstreuaggregate für Festmist (jeweils nur die Verteiltechnik); Empfangsgeräte und Software für den Einsatz von GPS (satellitengestützte Positionierung)in der teilflächenspezifischen Bewirtschaftung; Spezialmaschinen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe. Die Förderung erfolgt als Zinsverbilligung (10 000 E Mindestinvestitionsvolumen),sie setzt also die Aufnahme eines Bankkredites voraus.Doch wer ohnehin einen Antrag auf AFP-Förderung (z.B.für Stallbau)plant,kann die anstehenden Maschineninvestitionen (soweit sie förderbar sind)dazunehmen.Eine Zinsverbilligung von 5 %auf 20 Jahre entspricht schließlich einem direkten Zuschuss von bis zu 30 %. Bei Schleppschlauchverteilern und Gülleinjektoren kann statt der Zinsverbilligung sogar der so genannte "besondere Zuschuss " des AFP ((di-rekter Zuschuss bis zu 35 % ohne Kreditaufnahme)gewährt werden.Diese attraktivere Förderung gibt es für die Gülleausbringungstechnik,da sie der Emissionsminderung dient.Im Bonner Ministerium denkt man aber derzeit darüber nach,für weitere Maschinen mit umweltschonender Technik den "besonderen Zuschuss " zu gewähren. Es liegt aber in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer,wieweit Landwirte die AFP-Förderung nutzen können.Teilweise war es auch bisher schon möglich, eine Förderung für solche Maschinen zu erhalten.Die zuständigen Bewilligungsstellen haben Investitionen in Landtechnik aber häufig restriktiv gehandhabt.-qu-
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