Beim Ausbau der Stromtrassen von Nord nach Süd setzt die Bundesregierung verstärkt auf Erdkabel. Auch wenn Freileitungen 3- bis 10- mal günstiger sind, sieht das Gesetz seit Ende letzten Jahres für die vier großen noch zu bauenden Gleichstromtrassen (s. Karte) Erdkabel vor. Das Verlegen der Kabel geht aber mit deutlich größeren Eingriffen in den Boden einher als der Bau von Freileitungen. Wer Erdkabel im Feld liegen hat, muss mit erheblichen Produktionseinbußen rechnen. Die zu erwartenden Entschädigungen sind hingegen vergleichsweise niedrig.
Aber: Plant ein Netzbetreiber in Ihrer Region den Bau einer solchen Stromtrasse, müssen Sie nicht tatenlos zusehen, wie am Ende Erdkabel in Ihrem Acker landen. Es gibt Ausnahmen, in denen doch Freileitungen errichtet werden können oder sogar müssen. Bringen Sie sich in den Beteiligungsprozess ein und sorgen Sie so dafür, dass diese Ausnahmen in der Planung wirklich berücksichtigt werden. Da Freileitungen für den Netzbetreiber oft sehr viel kostengünstiger zu bauen sind, haben Sie gute Chancen, sich Gehör zu verschaffen. Dafür sollten Sie vor allem die Antragskonferenz nutzen, zu der der Netzbetreiber die Öffentlichkeit einlädt. Denn nur Einwände, die Sie während dieser Konferenz oder kurz danach schriftlich einlegen, berücksichtigt die Bundesnetzagentur, wenn Sie festlegt, wo der Netzbetreiber statt Erdkabel zu verlegen die Möglichkeit von Freileitungen prüfen soll. Diese kommen z.B. dann in Betracht, wenn seltene Arten durch die Verlegung eines Erdkabels gefährdet werden. Wissen Sie also von Orchideen, Feldhamstern und Co., sollten Sie dies in jedem Fall vorbringen. Auch, wenn in unmittelbarer Nähe zur Trasse bereits Hoch- oder Höchstspannungsleitungen bestehen oder nur zugelassen sind, die mit der geplanten Leitung zusammengelegt werden könnten, spricht das für den Bau von Freileitungen. Aber selbst, wenn diese Besonderheiten in Ihrem Gebiet nicht vorkommen, haben Sie Chancen, gemeinsam mit den Vertretern Ihrer Gemeinde das Verlegen von Erdkabeln zu verhindern. Denn bereits wenn eine Gemeinde in der Antragskonferenz den Wunsch äußert, dass der Netzbetreiber in ihrem Gebiet die Möglichkeit von Freileitungen prüft, sind diese generell zulässig. Wenden Sie sich also bereits vor der Antragskonferenz an Ihre Gemeinde und tragen Sie Ihre Bedenken gegen Erdkabel vor.
Freileitungen müssen allerdings zu Wohnhäusern im Außenbereich einen Abstand von 200 m einhalten und zu sonstigen Wohnhäusern sogar 400 m.
Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Regensburg