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Interview

Frostregelung hat Schwächen

Lesezeit: 3 Minuten

Wie ist die aktuelle Situation?


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Carl-Hendrik May: Die neue Düngeverordnung (DüV) lässt bei Frost nur noch maximal 60 kg N pro Hektar auf Frost zu, das sind z.B. nur rund 11 m3 Standardschweinegülle. Die Frosttage Anfang Februar brachten da nur recht wenig Entspannung. Trotzdem: Von einer Katastrophe wollen wir nicht sprechen – auch wenn die Bedingungen nach wie vor sehr schwierig sind. Teils machte sich eine ungute Goldgräberstimmung bei einigen wenigen aufnehmenden Betrieben mit freier Lagerkapazität breit.


Das Ausbringen bei Frost ist nach der DüV nur eingeschränkt erlaubt. Was bedeutet das?


Carl-Hendrik May: Die DüV lässt das Ausbringen bei Frost nur zu, wenn der Boden tagsüber auftaut. Meiner Meinung geht das vollkommen an der Realität vorbei, man hat bei der Konzeption der Verordnung schlicht das Wetter vergessen! Welcher wassergesättigte Boden friert über Nacht so stark durch, dass er die Fässer trägt, und taut dann tagsüber wieder auf? Das Ausbringen auf Schneedecken bleibt untersagt – was jeder nachvollziehen kann. Aber bei der Frostregelung muss nachgebessert werden. Hier können die Länder über Umsetzungsverordnungen bzw. Vollzugshinweise gegensteuern. Zum Beispiel heißt es in NRW, dass es ausreicht, wenn der Oberboden tagsüber antaut. Darauf setzen wir unsere Hoffnungen. Trotzdem: Die Gülledüngung wird sich mehr Richtung Frühjahr verlagern, wenn in wachsenden Beständen mehr ausgebracht werden darf. Auch das setzt entsprechende Lager voraus.


In den Veredelungsregionen hatten die Tandem- oder Tridem-Ausbringer teils keine Chance. Was sind Alternativen?


Carl-Hendrik May: In den Veredelungsregionen entkoppeln sich zunehmend Transport und Ausbringen. Zur Übergabe gibt es Feldrandcontainer oder Puffertanks. Die Ausbringer können so auch eventuell halbvoll über den Acker fahren, wenn Ausbringmenge, Arbeitsbreite und Schlaglänge halbwegs zusammenpassen. In unserer Region gibt es relativ wenige Firmen, die das Verschlauchen anbieten. Vor allem die großen Veredelungsbetriebe haben viele verstreute Einzelflächen. Hier ist Verschlauchen zu aufwendig und wird daher kaum nachgefragt. Lassen allerdings die betrieblichen Voraussetzungen die Technik zu, wird sie derzeit stark nachgefragt.


Welche Konsequenzen wird die aktuelle Situation haben?


Carl-Hendrik May: Wir empfehlen Zukunftsbetrieben mit Gülleüberschuss schon seit längerem, die Lagerkapazitäten auszubauen. Sie sollten mindestens vier, besser acht Wochen Puffer haben. So können sie vermeiden, Überschüsse teuer als Spotmarkt-Gülle loszuwerden. Auch die aufnehmenden Betriebe in den Ackerbauregionen müssen Lager errichten. Hier ist die schwierige Genehmigung für Behälter in der Feldflur oft ein Riesenhinder-nis. Doch wir rechnen mit einem deutlichen Zubau an Lagerkapazität. Außerdem arbeiten die Hersteller von Aufbereitungstechniken an effizienteren Lösungen mit höheren Abscheidegraden und geringeren Kosten.


Der Beratungsbedarf zur Gülle ist enorm gestiegen. Hier sehen wir auch die Nährstoffbörsen in der Pflicht, den Praktikern bei der Bedarfsermittlung, Dokumentation, den Meldungen und der Akquise zu helfen. Ganz wichtig: Die Landwirte sollten unbedingt auf seriöse Anbieter setzen. Es gibt auch Schwarze Schafe – man muss also die Angebote genau prüfen. -gh-

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