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Für welchen Tarif entscheiden?

Lesezeit: 4 Minuten

E ine reine BSE-Versicherung bietet derzeit nur die Uelzener an. Vorteil: Die Prämie ist mit 8 bis 10 DM pro Kuh je nach Milchleistung und Deckungsbeitrag vergleichsweise günstig. Im BSE-Fall deckt diese Versicherung, wie unser Bei-spiel zeigt, rund 70 % des drohenden fi-nanziellen Schadens ab. Die Frage ist jedoch, ob eine reine BSE-Versicherung wirklich sinnvoll ist. Experten schätzen z. B. mittelfristig das MKS-Risiko sehr viel höher ein. Durch die hohe Ansteckungsgefahr und die lan-gen Sperrfristen würden den betroffenen Betrieben bei einem MKS-Ausbruch we-sentlich höhere Schäden als bei BSE dro-hen. Dies spricht in vielen Fällen dafür, mittelfristig nicht nur BSE, sondern wenn schon alle Seuchen zu versichern. Wenn Sie eine möglichst preisgünstige Lösung suchen, kommt als Alternative auch der LVM-Tarif in Frage, bei dem nur der Deckungsbeitrag versichert wird (nicht zusätzlich der Produktionswert). Kosten: Ebenfalls ca. 8 bis 10 DM/Kuh. Das BSE-Risiko ist dadurch gut abgedeckt. Auch die übrigen Seuchen sind mit versichert. Dabei können sich jedoch je nach Schadenverlauf Lücken ergeben. So sind reine Sperrschäden nicht versichert. Ge-zahlt wird nur bei Keulung und Sperre! Überlegen Sie, ob Sie diese Einschrän-kung für Ihren Betrieb in Kauf nehmen können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die größeren Schäden meist durch Keu-lung und den notwendigen Wiederaufbau verursacht werden. Wenn Sie sich umfassend gegen alle Rinderseuchen versichern wollen, haben Sie die Wahl zwischen drei Tarifkonzep-ten: Die Vereinigte Tierversicherung (VTV) ermittelt und entschädigt im Schadenfall immer den tatsächlich entstandenen De-ckungsbeitragsverlust. Dieser wird auf der Grundlage biologischer Daten der letzten drei Jahre von einem Sachverständigen er-mittelt. Der Selbstbehalt beträgt im Rind-viehbereich je nach Versicherungssumme 3 bis 5 % (bei Tierseuchen). Die VTV-Lö-sung bietet Vorteile bei überdurchschnitt-lichen und unerwarteten Schadensverläu-fen, da jeweils einzelbetrieblich nachge-rechnet und entschädigt wird. Beim LVM und der Uelzener Versi-cherung werden die Schäden anhand von festen Tabellenwerten reguliert. Bei Keu-lung und/oder Betriebssperre wird dem Landwirt ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt. Dieser ist nach Anzahl der Wochen gestaffelt. Der Selbstbehalt beträgt je nach Tarif 6 % oder 3 %. Die Entschädigung nach Tabellenwer-ten ist überschaubar und kann unmit-telbar nach Aufhebung der behördli-chen Maßnahmen vorgenommen werden. Außerdem können Sie bei diesen Tarifen die Versicherungssumme (Produktions-werte, Deckungsbeiträge) in einem gewis-sen Rahmen eigenständig festlegen. Zu bedenken ist jedoch, dass eine Ent-schädigung nach Tabellenwerten nicht in jedem Schadensfall passt. Der tatsächli-che Schaden kann niedriger, er kann im Einzelfall aber auch deutlich höher lie-gen! Deshalb bietet z. B. der LVM gegen Prämienzuschlag eine 10 %ige Vorsorge-versicherung an, die es gestattet, im Scha-denfall statt einer Entschädigung nach Ta-bellenwerten eine individuelle Schadens-ermittlung zu wählen. Noch anders rechnet die Allianz. Sie versichert nur MKS und BSE, und zwar auf der Basis von 70 % des Jahres-Milch-geldes. Dies ist die Versicherungssumme und gleichzeitig die Höchstgrenze für die Entschädigung. Wird der Tierbestand eines Betriebes getötet und der Betrieb gesperrt, zahlt die Versicherung zunächst 30 % der verein-barten Versicherungssumme. Zusätzlich erhält der Betrieb für jeden Tag der Sper-re eine anteilige Entschädigung. Dazu wird die verbliebene Versicherungssum-me (70 %) durch 365 Tage geteilt und für jeden Sperrtag der entsprechende Betrag ausgezahlt. Bei einer reinen Betriebssper-re (ohne Keulung) wird die gesamte Ver-sicherungssumme durch 365 Tage geteilt und entsprechend für jeden Tag der Sperre entschädigt. In unserem Beispiel (Übersicht auf Seite 47) zahlt die Allianz die höchste Entschädigung, weil es bei diesem Tarif keinen Selbstbehalt gibt. Dafür verlangt sie aber auch die mit Abstand höchste Prämie. Außerdem wird diese Versiche-rung nur solchen Betrieben angeboten, die auch bereits eine Mehrkosten- und Ertragsausfallversicherung für den Fall von Brandschäden bei der Allianz abge-schlossen haben. Bei allen privaten Ertragsausfallver-sicherungen beträgt die normale Warte-zeit drei Monate. In Bezug auf BSE ha-ben die Gesellschaften die Wartezeit auf 1 Monat verkürzt. Zum Teil wird gänz-lich auf eine Wartezeit verzichtet. Beachten Sie außerdem folgendes: Wir haben in der Tabelle mit den Prä-mien und Werten gerechnet, wie sie standardmäßig von den Versicherern angesetzt werden. Einzelne Gesellschaften haben je-doch inzwischen Rahmenverträge z. B. mit Molkereien, Arbeitskreisen oder Bauernverbänden abgeschlossen. Darü-ber erhalten Sie je nach Fall z. B. Prä-mienrabatte bis zu 20 % oder andere Verbesserungen. Prüfen Sie deshalb, ob diese Möglichkeit auch für Sie besteht, und lassen Sie sich konkret für Ihren Be-trieb verschiedene Vergleichsangebote machen.

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