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GAP ab 2023: Lohnt sich der Ausstieg?

Lesezeit: 11 Minuten

Sinkende Prämie, mehr Auflagen: Immer mehr Landwirte denken darüber nach, aus der EU-Agrarförderung auszusteigen. Rechnet sich der Prämienverzicht?


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Raus aus der EU-Agrarförderung? Angesichts steigender Auflagen und sinkender Prämien mag das für einige Landwirte verlockend klingen. Wirtschaften ohne die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bedeutet freies Wirtschaften – ohne die GAP-Auflagen, die die EU in Zukunft unter dem Begriff „erweiterte Konditionalität“ zusammenfasst. An die Auflagen des landwirtschaftlichen Fachrechts wie Dünge- oder Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssen sich allerdings auch diejenigen halten, die aus der GAP aussteigen. Die Details der GAP-Auflagen finden Sie in top agrar 1/22 auf Seite 34.


Ob ein Ausstieg für Landwirte sinnvoll ist, haben unsere Experten mit spitzem Bleistift nachgerechnet. Für unsere Beispielbetriebe haben sie berechnet, wie viel Prämien die Betriebe bereits heute bekommen und was sie ab 2023 erwarten können. Dem gegenüber haben die Experten die Ausgaben gestellt, die anfallen, um die Auflagen der EU heute und auch in Zukunft einzuhalten. Übersteigen diese Kosten die GAP-Prämien, werden sich Landwirte voraussichtlich von der EU-Agrarpolitik verabschieden.


Milch, Veredelung, Ackerbau


Die Beispielbetriebe der Landwirte Huber, Thomsen und Ackermann befinden sich am oberen Ende der Intensitätsskala (Namen frei erfunden). Sie sind hoch spezialisiert und damit weit entfernt von dem, was die GAP ab 2023 eigentlich gerne unterstützen möchte. Hier könnte ein Verzicht auf die EU-Förderung am ehesten in Frage kommen. Die Betriebe entsprechen keinem real existierenden Betrieb. Jedoch reflektieren sie typische intensiv wirtschaftende Betriebe der jeweiligen Regionen.


Auf 120 ha landwirtschaftlicher Fläche (LF) hält Bäuerin Bente Thomsen 200 Milchkühe inkl. Nachzucht (Übersicht 1). Das ist sportlich. Und auch Landwirt Josef Huber ist mit seinen 1000 Mastplätzen und einer 150-KW-Biogasanlage auf seine 70 ha Ackerfläche absolut angewiesen. Beide Betriebe müssen schon jetzt Wirtschaftsdünger abgeben, um nicht mit der Düngeverordnung in Konflikt zu kommen.


Achim Ackermann fährt die für Bördestandorte übliche Fruchtfolge aus Zuckerrüben und Wintergetreide. Übersicht 2 zeigt, wie viel Direktzahlungen die drei Betriebe heute (2022) erhalten und womit sie in Zukunft rechnen können. Die Rechnung bezieht sich auf die Grundförderung.


Ein Drittel weniger Prämie


Alle drei Betriebe müssen sich auf satte Prämienrückgänge von bis zu einem Drittel einstellen. Die Prämien der Eco-Schemes (Öko-Regelungen) ab 2023 sind bewusst nicht mit einbezogen, da diese kaum zu den Beispielbetrieben passen und eine Teilnahme daher vermutlich nicht wirtschaftlich wäre. Für 2023 stehen die Betriebe nun vor der Frage: mitmachen oder ausscheiden?


Wer weiterhin GAP-Zahlungen beantragen möchte, muss sich an die, verglichen mit Greening und Cross-Compliance, verschärfte Konditionalität halten. Die verursacht zusätzliche Anpassungskosten. Wer aus der GAP ausscheidet, spart nicht nur die zusätzlichen Kosten für die Einhaltung der verschärften GAP-Auflagen, sondern auch die Kosten, die schon heute durch Greening und Cross Compliance anfallen. Beides haben unsere Experten für die drei Betriebe berechnet, und zwar mit den zurzeit sehr hohen Produkt- und Produktionsmittelpreisen.


Veredelung


Wohin mit der Gülle?


Ausgangslage: Schon heute baut Schweinemäster Huber drei Früchte an, um den Vorgaben des Greenings zu genügen. Silomais nimmt als ertragsstärkste Energiepflanze 75% der Ackerfläche ein. Auf den restlichen 25% werden Roggen- und Triticale-GPS angebaut. Die Ökologische Vorrangfläche erfüllt Huber über 10 ha Zwischenfrüchte vor Mais und ein paar Landschaftselemente. Im Rahmen der Konditionalität müsste Huber seine Flächennutzung anpassen. Dies zeigt der Vergleich der Spalten GAP 2022 und GAP 2023 in Übersicht 3.


Veränderung: Ab 2023 geht das nicht mehr. Als Ökologische Vorrangfläche, die dann „nichtproduktive Fläche“ heißt, zählen nur noch reine Stilllegung mit Selbstbegrünung und Landschaftselemente. Demnach müsste Huber 2,3 ha seiner ohnehin schon knapp bemessenen Ackerfläche aus der Produktion nehmen. So kommt er zusammen mit 0,5 ha Landschaftselementen auf die geforderten 4% der Ackerfläche.


Dass er den Zwischenfruchtanbau von 10 auf 35 ha ausdehnt, liegt an dem neuen, verpflichtenden Fruchtwechsel. Dieser fordert, dass auf der Hälfte der betrieblichen Ackerfläche ein echter Fruchtwechsel stattfindet. Auf der anderen Hälfte der Ackerfläche reicht es aus, in Selbstfolgen Winterzwischenfrüchte oder Untersaaten anzubauen. Hiervon macht Huber Gebrauch und baut auf 35 ha einen frühen Silomais in Selbstfolge mit Zwischenfrucht an. Auf den anderen 35 ha muss er in den sauren Apfel beißen und einen echten Fruchtwechsel etablieren, indem er Mais und Getreide-GPS im jährlichen Wechsel anbaut. Einen Teil dieser 35 ha nutzt er für die Anlage der Grünbrache für die „nichtproduktive Fläche“.


Durch diese Nutzungsumstellungen fehlt Huber Substrat für seine Biogasanlage. Die Lücke schließt er durch Zukauf von 87 t Energiemais. Das schlägt mit gut 2900 € zu Buche. Außerdem muss der Landwirt zusätzlich 65 m³ Gärrest abgeben, da ihm nun die 2,3 ha „nichtproduktive Fläche“ als Güllenachweisfläche fehlen. Das kostet ihn nochmal 325 €.


Raus aus der GAP?


In der Summe verursachen diese Anpassungen Zusatzkosten gegenüber heute in Höhe von 4091 € (Übersicht 3).


Würde Huber keinen EU-Antrag mehr stellen, könnte er seine Ackerfläche wieder so nutzen, wie er es ursprünglich mal beim Bau seiner Biogasanlage vorgesehen hatte: mit Mais in Selbstfolge ohne Zwischenfrüchte und ohne „störende“ Zweit- oder Drittfrüchte. Ob das so gut für die Umwelt ist, sei dahingestellt. Fest steht: Für Hubers Geldbeutel wäre das allemal gut. Er könnte 6520 € an Anpassungskosten sparen, die ihm schon heute durch die GAP entstehen (rechte Spalte in Übersicht 3).


Fazit: Huber steht also vor der Wahl, entweder 4091 € zusätzliche Kosten auf sich zu nehmen und weiterhin Direktzahlungen zu beantragen oder sich aus der GAP zu verabschieden und damit 6520 € Kosten einzusparen. Unterm Strich ergibt sich zwischen diesen beiden Alternativen eine Kostendifferenz von 10611 €. Beim Ausstieg aus der GAP müsste er aber auf 14870 € Direktzahlungen verzichten.


Damit wird schnell klar: Der Ausstieg aus der GAP lohnt sich für Huber nicht. Auf 14870 € zu verzichten, um 10611 € einzusparen, wäre ein Minusgeschäft. Die GAP 2023 beschert ihm im Saldo ein Plus von 4259 € auf dem Betriebskonto. Das sind rund 61 €/ha Betriebsfläche. Huber hätte sich ein anderes Ergebnis gewünscht, denn sein Bauchgefühl hatte ihm gesagt, dass sich das alles nicht mehr lohnt. Nun fragt er sich, ob ihm der administrative Aufwand der Antragstellung und die Cross- Compliance-Kontrollen die 4259 € wert sind. Durch Verzicht auf diesen Betrag könnte er sich davon „freikaufen“.


Milchviehbetrieb


Keine Futterlücke trotz Brache


Ausgangslage: Bäuerin Thomsen hat ihren Milchviehbetrieb auf dem schleswig-holsteinischen Geestrücken 2012 übernommen. Das Greening zwang sie 2015 von der Maisselbstfolge auf ihren 60 ha Ackerland abzurücken. Seither baut sie Mais nur noch auf 75% der Ackerfläche (45 ha) an. Auf 10 ha wachsen zweijähriges Ackergras und auf 5 ha Winterroggen (Übersicht 4).


Durch den Roggenanbau entstand in ihrem Betrieb eine Futterlücke, die sie durch den Zukauf von 5 ha Silomais geschlossen hat. Das Ackergras konnte sie gut in ihre Fruchtfolge integrieren und intensiv bewirtschaften, sodass sie hier den gleichen Energieertrag wie mit Silomais erzielt hat – dies allerdings zu höheren Kosten. Die Ökologische Vorrangfläche hat sie grundfutterneutral über Gras-Untersaaten im Mais bereitgestellt.


Was muss Thomsen Ändern?


Veränderung: Auch Thomsen müsste unter der neuen GAP Ackerfläche stilllegen. Das betrifft 1,7 ha. Zusammen mit den 0,75 ha Landschaftselementen kommt sie auf 4% der Ackerfläche.


Im Rahmen des Fruchtwechsels baut sie auf der Hälfte der Ackerfläche (30 ha) Silomais in Selbstfolge an – jetzt allerdings mit einer Gras-Untersaat. Auf den anderen 30 ha muss sie einen echten Fruchtwechsel organisieren und die Stilllegung bereitstellen. Ersteres macht sie über den jährlichen Wechsel von Ackergras und Silomais. Die Gras-Untersaat im Mais und das Ackergras stellen gleichzeitig die geforderte „Mindestbodenbedeckung“ im Winter sicher.


Der Roggen, den sie bisher als dritte Frucht für das Greening angebaut hat, verschwindet aus dem Anbau. Sie wirtschaftet künftig nur noch mit zwei Kulturen. Dadurch wird zusätzliche Futterfläche frei, sodass keine weitere Futterlücke im Vergleich zu 2022 entsteht. Aber es fehlt Thomsen an Stroh für die Einstreu, das sie zukaufen muss. Insgesamt ergeben sich (auch unter Berücksichtigung einer leicht gestiegenen Gülleabgabe) jährliche Anpassungskosten in Höhe von 11105 €.


Ohne die GAP würde Thomsen ihren Betrieb wieder dahin zurückführen, wo er stand, als sie ihn 2012 übernommen hat: Maisselbstfolge auf dem Acker ohne Gras-Untersaat.


Welche wirtschaftlichen Konsequenzen das hätte, zeigt die rechte Spalte von Übersicht 4. Auf dem Acker steigen die Kosten für den Grundfutteranbau leicht durch die höhere Silomaisfläche. Die Gras-Untersaaten und die Stilllegung fallen weg und sie müsste keinen Mais zukaufen. Allerdings entgeht ihr auch der momentan äußerst attraktive Deckungsbeitrag vom Winterroggen (823 €/ha), dessen Stroh bisher zusätzlich als Einstreu gedient hat. Im Saldo ergeben sich durch den Ausstieg aus den GAP-Verpflichtungen Ersparnisse in Höhe von 2067 € pro Jahr (Saldo in Übersicht 4).


Fazit: Auch im Fall von Bäuerin Thomsen wird schnell klar: Der Ausstieg aus der GAP lohnt sich nicht. In der Summe würde sie 14058 € an Kosten sparen, müsste aber auf 22780 € Direktzahlungen verzichten. Die GAP 2023 beschert ihr im Saldo ein Plus von 8730 €; das sind rund 73 €/ha Betriebsfläche.


Ackerbau


Stilllegung kann wehtun


Ausgangslage: Für Landwirt Ackermann in der Hildesheimer Börde stellten die Vorgaben des Greenings bisher keine große Hürde dar. Die Ökologische Vorrangfläche erfüllt Ackermann über den Anbau einer Senf-Zwischenfrucht vor den Zuckerrüben. Dies entspricht ohnehin der gängigen Praxis zur Nematodenbekämpfung. Um das Greening umzusetzen, wählte Ackermann die Wintergerste als drittes Fruchtfolgeglied auf 5% (10 ha) der Ackerfläche.


Veränderung: Bleibt Ackermann in der GAP, muss er ab 2023 8 ha seines guten Lössbodens als „nichtproduktive Fläche“ der Selbstbegrünung überlassen. Das tut weh. Da Ackermann keine Landschaftselemente zu bieten hat, müssen es tatsächlich 8 ha sein, um auf die geforderten 4% der Ackerfläche zu kommen. Diese 8 ha will er der Gerste (als deckungsbeitragsschwächste Frucht) abknapsen. Dass Ackermann ab 2023 trotzdem in der Summe deutlich mehr Gerste anbauen wird, liegt am neuen „Fruchtwechsel“ (Übersicht 5). Die alte Fruchtfolge mit einem hohen Anteil Stoppelweizen steht nicht mehr im Einklang mit den neuen GAP-Anforderungen. Daher entscheidet sich Ackermann für eine Fruchtfolge aus Zuckerrüben – Winterweizen – Wintergerste/Grünbrache. Die „Mindestbodenbedeckung“ im Winter erfüllt Ackermann weiterhin über die Senf-Zwischenfrucht zwischen der Ernte der Wintergerste und der Aussaat der Zuckerrüben. Die Umstellung der Flächennutzung führt bei Ackermann zu zusätzlichen Anpassungskosten (Verlust an Deckungsbeitrag) in Höhe von 10182 € gegenüber heute (2022).


Ausstieg lohnt sich nicht


In diesem Fall würde er die 10 ha Gerste, die er heute anbaut, rausschmeißen und zur Fruchtfolge Zuckerrüben – Winterweizen – Stoppelweizen zurückkehren. Die Ersparnis wären magere 923 €.


Fazit: In der Summe ergibt sich eine Kostendifferenz von 11105 €, denen 35580 € an Direktzahlungen gegenüberstehen. Damit ergibt die GAP einen Überschuss von fast 24475 €. Bei 200 ha Ackerfläche sind das 122 €/ha. Daher denkt Ackermann noch nicht einmal über einen Ausstieg aus der GAP nach.


Fragezeichen bleiben


Keinem der Beispielbetriebe ist der Ausstieg aus der GAP zu empfehlen. Dabei waren diese bewusst so gewählt, dass ihre Betriebsorganisation ganz weit von dem entfernt ist, was die GAP ab 2023 eigentlich fördern möchte. Ein vorläufiges Fazit: Die GAP bleibt für intensive und spezialisierte Betriebe interessant, wenn auch mit großen Abstrichen im Vergleich zur „alten“ GAP. Die ergeben sich aus der Summe von Prämienverlusten und gestiegenen Anpassungskosten.


Das Fazit bleibt vorläufig, da es in der Realität Betriebskonstellationen geben könnte, die das Gegenteil belegen. Dünn wird das Eis nach den Berechnungen am ehesten für den Veredelungsbetrieb mit angeschlossener Biogasanlage. Hier bleiben von den 14870 € Direktzahlungen nach Abzug der Anpassungskosten nur knapp 4300 € übrig, um die ungeliebte EU-Bürokratie zu erfüllen. Das sind magere 29%. Hier ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Das gilt auch für den intensiven Milchviehbetrieb – insbesondere, wenn sich durch den Ausstieg aus der GAP und dem damit verbundenen höheren Maisanteil in der Ration die Milchleistung steigern lässt. Weitere Verschärfungen der GAP-Auflagen würden diese Betriebe aus der EU-Förderung herauskatapultieren.


Die bisher nicht angesprochenen Auflagen zum Schutz von Mooren und Dauergrünland können die GAP-Anpassungskosten für Futterbaubetriebe weiter erhöhen. In einer neu auszuweisenden Moorkulisse oder in Vogelschutzgebieten drohen Pflug- und Umbruchverbote von Dauergrünland. Für Betriebe mit großen Flächenanteilen in diesen Gebieten könnte die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen weiter abnehmen.


Landwirte sollten die neuen Öko-Regelungen mit in ihre Entscheidungen einbeziehen. Lassen sich die Maßnahmen gut in den Betrieb integrieren, bleibt es interessant, den Antrag zu stellen. Lesen Sie dazu mehr in der nächsten Ausgabe.


Ihr Kontakt zur Redaktion: konstantin.kockerols@topagrar.com


Die GAP-Reform in Zahlen


Teil 1 von 3


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