Um seine Kinder zukünftig nicht mit den Probleme einer Erbengemeinschaft zu belasten, überlegt Burmeister noch selbst die steuerliche Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Er kann dann die Flächen als steuerliches Privatvermögen noch zu Lebzeiten oder auch erst bei seinem Tod an seine Kinder mit entsprechender Aufteilung übertragen. Dabei fällt der Betriebsaufgabegewinn nach konkreter Berechnung niedriger aus als Burmeister vorher angenommen hat: Die Buchwerte der 60er-Böden, die schon 1970 zum Hof seines Vaters gehörten, betragen gut 25000 €/ha.
Bei einem derzeit aktuellen Verkehrswert von angenommen 30000 €/ha ergeben sich daraus stille Reserven von 5000 €/ha. Da die marode Hofstelle kaum stille Reserven birgt, das Inventar verkauft und das Wohnhaus steuerliches Privatvermögen ist, belaufen sich die stillen Reserven des Betriebes somit auf insgesamt 150000 € für die 30 ha Eigentum (5000 €x30 ha). Bei einer steuerlichen Betriebsaufgabe muss Burmeister also nur rund 150000 € versteuern. Davon müsste er nach Abzug eines Freibetrages von 31000 € und bei einem ermäßigten Steuersatz von 20–22% Steuern in Höhe von 25000 € bis 28000 € an das Finanzamt zahlen. Seine Kinder könnten die Flächen dann aber zehn Jahre nach der Übertragung völlig steuerfrei veräußern.
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Um seine Kinder zukünftig nicht mit den Probleme einer Erbengemeinschaft zu belasten, überlegt Burmeister noch selbst die steuerliche Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Er kann dann die Flächen als steuerliches Privatvermögen noch zu Lebzeiten oder auch erst bei seinem Tod an seine Kinder mit entsprechender Aufteilung übertragen. Dabei fällt der Betriebsaufgabegewinn nach konkreter Berechnung niedriger aus als Burmeister vorher angenommen hat: Die Buchwerte der 60er-Böden, die schon 1970 zum Hof seines Vaters gehörten, betragen gut 25000 €/ha.
Bei einem derzeit aktuellen Verkehrswert von angenommen 30000 €/ha ergeben sich daraus stille Reserven von 5000 €/ha. Da die marode Hofstelle kaum stille Reserven birgt, das Inventar verkauft und das Wohnhaus steuerliches Privatvermögen ist, belaufen sich die stillen Reserven des Betriebes somit auf insgesamt 150000 € für die 30 ha Eigentum (5000 €x30 ha). Bei einer steuerlichen Betriebsaufgabe muss Burmeister also nur rund 150000 € versteuern. Davon müsste er nach Abzug eines Freibetrages von 31000 € und bei einem ermäßigten Steuersatz von 20–22% Steuern in Höhe von 25000 € bis 28000 € an das Finanzamt zahlen. Seine Kinder könnten die Flächen dann aber zehn Jahre nach der Übertragung völlig steuerfrei veräußern.