Treten Sie aus einer Personengesellschaft wie GbR oder KG aus, decken Sie womöglich ungewollt stille Reserven auf, wenn die übrigen Gesellschafter Ihnen Wirtschaftsgüter bzw. Anteile des Vermögens zuweisen. Um dieser Steuerfalle zu entgehen, war es bisher notwendig, die gesamte Gesellschaft aufzulösen, also eine sogenannte Realteilung vorzunehmen. Sie und Ihre Mitgesellschafter mussten dann das Gesamthandvermögen unter sich aufteilen und die jeweiligen Sachwerte und Wirtschaftsgüter in die Betriebsvermögen Ihrer Einzelbetriebe oder anderer Gesellschaften, an denen Sie beteiligt sind, überführen.
Der Bundesfinanzhof entschied aber jetzt: Sie brauchen eine Personengesellschaft nicht mehr zwangsläufig auflösen, um eine steuerneutrale Realteilung vorzunehmen. Führen die verbleibenden Gesellschafter die Gesellschaft fort, reicht es aus, wenn Sie als austretender Gesellschafter Ihren zugeteilten Teilbetrieb in ein anderes Betriebsvermögen überführen. Darauf weist der Informationsdienst steuern agrar hin (Az.: III R 49/13).