Ich möchte meinem Vater im Zuge der Betriebsübergabe seine Photovoltaikanlage ab-kaufen. Diese ist seit zehn Jahren im Betrieb. Wie muss ich die Abschreibungen ansetzen?
Die Abschreibedauer für PV-Anlagen beträgt offiziell 20 Jahre und damit 5% des Neupreises pro Jahr. Analog können Sie den Gebraucht-Preis über die verbleibenden 10 Jahre Nutzungsdauer abschreiben. Sollten Sie Ihrem Vater jedoch deutlich mehr als die Hälfte des Neupreises bezahlen, darf das Finanzamt eine längere Restnutzungsdauer annehmen und die Abschreibungen entsprechend anpassen.