Um ihrer Tochter und deren Lebensgefährten bei der Finanzierung eines Hauses zu helfen, schenkten die Eltern dem Paar über 100000 €. Jedoch ging die Beziehung weniger als zwei Jahre nach dem Immobilienkauf in die Brüche. Weil sie von einer längerfristigen Beziehung ausgegangen waren, forderten die Eltern die Hälfte des Geldes vom Lebensgefährten zurück. Zu Recht, so der Bundesgerichtshof. Denn in gewissem Maße könne man auch in nichteheliche Lebensgemeinschaften vertrauen. Die Trennung nach so kurzer Zeit stelle hier einen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar (Az.: X ZR 107/16).
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Um ihrer Tochter und deren Lebensgefährten bei der Finanzierung eines Hauses zu helfen, schenkten die Eltern dem Paar über 100000 €. Jedoch ging die Beziehung weniger als zwei Jahre nach dem Immobilienkauf in die Brüche. Weil sie von einer längerfristigen Beziehung ausgegangen waren, forderten die Eltern die Hälfte des Geldes vom Lebensgefährten zurück. Zu Recht, so der Bundesgerichtshof. Denn in gewissem Maße könne man auch in nichteheliche Lebensgemeinschaften vertrauen. Die Trennung nach so kurzer Zeit stelle hier einen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar (Az.: X ZR 107/16).