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Geld zurück von der LKK: Frist 30. September

Lesezeit: 1 Minuten

Wer als Versicherter der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ein Jahr nicht in ärztlicher Behandlung war, bekommt auf Antrag Geld zurück. Für das Jahr 2020 endet die Antragsfrist am 30. September 2020. Die Prämie beträgt ein Zwölftel des gezahlten Jahresbeitrages, ausgezahlt wird in 2021. Bei größeren Betrieben können dies schnell mehrere Hundert Euro sein.


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Hatten Sie bereits in 2019 eine Teilnahmeerklärung eingereicht, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Denn einmal abgegeben, verlängert sich die Erklärung automatisch um ein Jahr – wenn Sie nicht kündigen.


Um die Prämie zu erhalten, dürfen Antragsteller und familienversicherte Personen über 18 Jahren keine Leistungen beansprucht haben. Arztbesuche von mitversicherten Kindern unter 18 Jahren schmälern die Prämie aber nicht. Auch gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen sind unschädlich für die Rückerstattung.


Teilnahmeerklärung unter: www.svlfg.de/mediencenter

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