Waldbesitzer können im kommenden Jahr mit finanzieller Unterstützung vom Bund rechnen.
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Forstbetriebe mit mindestens 1 ha Wald erhalten eine einmalige Nachhaltigkeitsprämie. Für FSC- und Naturland-zertifizierte Betriebe gibt es 120 €/ha, bei Nachweis einer PEFC-Zertifizierung 100 €/ha.
Die Anträge müssen Sie bis zum 30.10.2021 online auf www.bundeswaldpraemie.de stellen. Ausgezahlt werden muss die Prämie bis spätestens Ende 2021. Bereits zertifiziert und damit förderberechtigt sind 75% der Betriebe. Fehlende Zertifizierungen können Sie bis zum 30.9.2021 nachreichen.
Mit 500 Mio. € ist es das größte Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik.
Weitere 50 Mio. € stellt die Bundesregierung für das „Investitionsprogramm Wald“ zur Verfügung. Damit fördert sie Investitionen in z.B. IT, Maschinen, Gebäude und Pferde. Bezugsberechtigt sind private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmer, Sachverständige und Forstbaumschulen.
Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10000 €. Die Förderhöhe beträgt 40% der Investitionssumme bzw. maximal 400000 € und ist mit Krediten gekoppelt. Diese beantragen Sie über Ihre Hausbank. Weitere Infos unter: www.topagrar.com/waldfoerderung2020
Korrektur: In einer früheren Version der Meldung war das Datum des Antragsschlusses fälschlicherweise mit 30.10.2020 angegeben. Außerdem war die entsprechende Internetadresse falsch. Wir bitten diese Fehler zu entschuldigen.
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Forstbetriebe mit mindestens 1 ha Wald erhalten eine einmalige Nachhaltigkeitsprämie. Für FSC- und Naturland-zertifizierte Betriebe gibt es 120 €/ha, bei Nachweis einer PEFC-Zertifizierung 100 €/ha.
Die Anträge müssen Sie bis zum 30.10.2021 online auf www.bundeswaldpraemie.de stellen. Ausgezahlt werden muss die Prämie bis spätestens Ende 2021. Bereits zertifiziert und damit förderberechtigt sind 75% der Betriebe. Fehlende Zertifizierungen können Sie bis zum 30.9.2021 nachreichen.
Mit 500 Mio. € ist es das größte Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik.
Weitere 50 Mio. € stellt die Bundesregierung für das „Investitionsprogramm Wald“ zur Verfügung. Damit fördert sie Investitionen in z.B. IT, Maschinen, Gebäude und Pferde. Bezugsberechtigt sind private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmer, Sachverständige und Forstbaumschulen.
Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10000 €. Die Förderhöhe beträgt 40% der Investitionssumme bzw. maximal 400000 € und ist mit Krediten gekoppelt. Diese beantragen Sie über Ihre Hausbank. Weitere Infos unter: www.topagrar.com/waldfoerderung2020
Korrektur: In einer früheren Version der Meldung war das Datum des Antragsschlusses fälschlicherweise mit 30.10.2020 angegeben. Außerdem war die entsprechende Internetadresse falsch. Wir bitten diese Fehler zu entschuldigen.