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Gesellschaftsjagd trotz Corona

Lesezeit: 1 Minuten

Bald stehen die ersten Gesellschaftsjagden an. „Bundesweit einheitliche Empfehlungen zum Umgang mit Gesellschaftsjagden im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es nicht und sind nicht geplant. Veranstalten Sie eine Gesellschaftsjagd oder nehmen daran teil, müssen Sie die Corona-Schutzverordnung im jeweiligen Bundesland beachten“, so Hans-Jürgen Thies, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag. Einige Landesjagdverbände stellen Hygienekonzepte und Checklisten bereit. Details finden Sie dazu unter www.topagrar.com/corona-jagd2020


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Überall gilt: Die Teilnehmer müssen den Mindestabstand einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, falls sie diesen unterschreiten. Jagdleiter sollten persönliche Kontakte zu Teilnehmern reduzieren. Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen können so weit wie möglich bereits vor dem Jagdtag, z.B. schriftlich, erfolgen. Achten Sie auf die Nachverfolgbarkeit der Kontakte. Viele Jagdverbände empfehlen zudem, den geselligen Teil der Jagd entfallen zu lassen.

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