Wird eine im Außenbereich gelegene einfache Getreidelagerhalle gedämmt und zu einem mit Kältetechnik ausgestatteten Kühllager für Kartoffeln umgebaut, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Deshalb sei auch die Untersagung der Nutzung durch die Behörde grundsätzlich rechtens, diese hätte die Nutzung allerdings nicht sofort nach Entdeckung der Umnutzung verbieten dürfen (Az.: 1 ME 38/22).
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Wird eine im Außenbereich gelegene einfache Getreidelagerhalle gedämmt und zu einem mit Kältetechnik ausgestatteten Kühllager für Kartoffeln umgebaut, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Deshalb sei auch die Untersagung der Nutzung durch die Behörde grundsätzlich rechtens, diese hätte die Nutzung allerdings nicht sofort nach Entdeckung der Umnutzung verbieten dürfen (Az.: 1 ME 38/22).