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Gewinnglättung kommt

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat von der EU freie Bahn für die Gewinnglättung erhalten. Die Finanzämter können nun in einem ersten Schritt die Gewinne für den Zeitraum 2014 bis 2016 glätten – sofern Sie dafür jetzt einen Antrag bei der Behörde einreichen. Der rückwirkende Eingriff ist möglich, weil die Ämter die Steuerbescheide „offen gehalten“ haben. Insgesamt soll es drei Glättungszeiträume geben: 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.


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Allerdings gilt dies nur für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte von Einzelunternehmern oder Personengesellschaften. Gewerbliche Einkünfte wie die aus einer Biogas- oder Solarstromanlage gehören nicht dazu. Kapitalgesellschaften sind von dem Modell auch ausgeschlossen.


Das Verfahren läuft dabei so ab: Der Fiskus addiert die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte aus den betroffenen drei Kalenderjahren und verteilt diese jeweils gleichmäßig zu einem Drittel auf die jeweiligen Jahre. Die durchschnittlichen Einkünfte versteuern die Finanzämter in einem nächsten Schritt auf dem Papier (fiktive tarifliche Einkommensteuer). Danach vergleichen sie den Wert mit der von Ihnen bereits gezahlten bzw. tatsächlich zu zahlenden Steuer. Haben Sie für den Zeitraum zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Erstattung.


Aber Achtung: Möglicherweise kann Ihnen auch eine Nachzahlung drohen. Stimmen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater ab. Erst dann sollten Sie einen Antrag stellen. Diesen müssen Sie künftig zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Für den Zeitraum 2014 bis 2016 ist das natürlich nicht mehr möglich. Wer für diese Jahre die Glättung in Anspruch nehmen will, sollte sich mit seinem Finanzamt oder Steuerberater in Verbindung setzen.


Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Hoffnung auf allzu große Steuerersparnisse allerdings gedämpft. Die Beamten simulierten dazu die Glättung an 2575 tatsächlichen Steuerfällen. Im Durchschnitt lag die Steuerersparnis bei 74 €. Ina Ehlers, wetreu Kiel

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