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Gewinnglättung kommt

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierung hat das Gesetz für die Gewinnglättung verabschiedet. Lediglich die EU muss der sogenannten Tarifermäßigung noch zustimmen.


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Wie bislang auch zahlen Sie für jedes Kalenderjahr Ihre Einkommensteuer. Wer möchte, kann aber einen Antrag bei seinem Finanzamt auf Tarifermäßigung stellen. Die Behörde addiert dann für drei zurückliegende Jahre Ihre Gewinne und Verluste und ermittelt einen Durchschnittsgewinn. Die sich daraus ergebende theoretische Steuerlast vergleicht der Fiskus mit der von Ihnen tatsächlich gezahlten Summe. Haben Sie mehr bezahlt, erhalten Sie eine Erstattung. Bei einer sich ergebenden Nachzahlung, können Sie Ihren Antrag zurückziehen.


Insgesamt gibt es drei Zeiträume. Eine Periode ist bereits abgelaufen (2014, 2015 und 2016). Die Steuerbescheide hat das Finanzamt aber offengehalten. Sie können daher auch für diese Jahre rückwirkend die Tarifermäßigung beantragen. Die nächste Periode setzt sich aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 zusammen, die letzte aus 2020, 2021 sowie 2022.


Den Antrag stellen Sie mit der Abgabe der Steuererklärung für das letzte Jahr des jeweiligen Zeitraums. Das Modell der Tarifermäßigung können nur Steuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften nutzen. Wenn Sie zusätzlich außerlandwirtschaftliche Einkünfte erzielen, werden diese herausgerechnet.


Wer mit einer Erstattung rechnen kann, lässt sich schwer vorhersagen. Betriebe, bei denen sich hohe Gewinne mit hohen Verlusten abwechseln, dürfen tendenziell auf eine Erstattung hoffen.


Bernhard Billermann, wetreu Münster

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