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Gezerre um die letzten Details zum Hilfspaket

Lesezeit: 2 Minuten

Nach langem hin und her hat sich die Bundesregierung auf die Details für das Hilfspaket geeinigt:


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  • Die steuerliche Gewinnglättung über drei anstelle von zwei Jahren soll nun nur befristet von 2014 bis 2022 gelten.
  • Der 2. Teil des Hilfsprogrammes soll Anfang 2017 starten. Milchviehbetriebe können eine Beihilfe von 0,36 ct/kg Milch beantragen, wenn sie ihre Milchproduktion im Vergleich zum Vorjahr nicht steigern. Sie dürfen dann von Februar bis April 2017 nicht mehr Milch produzieren, als im selben Zeitraum im Jahr 2016. Antragsberechtigt sind nur aktive Milch-erzeuger, d.h. Landwirte, die im April 2017 noch melken.
  • Die landwirtschaftliche Unfallversicherung bekommt für 2016 und 2017 je eine zusätzliche Finanzspritze von 78 Mio. €.
  • Ab Januar 2017 soll ein Bürgschaftsprogramm mit einer Laufzeit von zehn Jahren kommen.
  • Die SPD hat allerdings noch den von der Union favorisierten Steuerfrei-betrag von 150000 € für Landwirte, die ihre Fläche verkaufen wollen, um Schulden zu tilgen, gestrichen.


Zusammengerechnet mit den bereits abgeschlossenen Maßnahmen von 2015/ 2016 fließen somit insgesamt 581 Mio. € Hilfsgelder in die Landwirtschaft.


Abschließend müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat das Hilfspaket absegnen. Das ist frühestens Mitte Dezember der Fall. Umstritten sind dort immer noch die Vorschläge zur Gewinnglättung.


Der Agrarsprecher der SPD-Fraktion, Wilhelm Priesmeier, warnt davor, dass das Paket daran noch scheitern könne. Die Länderfinanzminister sehen die dadurch verursachten Steuerausfälle kritisch. Weitere Infos finden Sie auf www.topagrar.com

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