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Gibt es eine Garantie auf eine Vorführmaschine?

Lesezeit: 3 Minuten

Ich habe Ende 2017 ein Einstreugerät bei meinem Händler gekauft. Das Gerät war eine Vorführmaschine. Mitte 2019 leckte ein Ölmotor am Gerät. Mein Händler hat den alten Motor eingeschickt. Der Hersteller lieferte einen neuen Motor. Die Rechnung soll ich nun bezahlen, der Hersteller will den Schaden nicht übernehmen. Er behauptet, ich hätte eine Vorführmaschine und keine neue gekauft, sodass keine Garantie greifen würde. Trifft das zu?


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Ich habe Ende 2017 ein Einstreugerät bei meinem Händler gekauft. Das Gerät war eine Vorführmaschine. Mitte 2019 leckte ein Ölmotor am Gerät. Mein Händler hat den alten Motor eingeschickt. Der Hersteller lieferte einen neuen Motor. Die Rechnung soll ich nun bezahlen, der Hersteller will den Schaden nicht übernehmen. Er behauptet, ich hätte eine Vorführmaschine und keine neue gekauft, sodass keine Garantie greifen würde. Trifft das zu?


Liegt ein Garantiefall vor, müssen Sie den neuen Motor nicht bezahlen. Ob Sie eine Garantie auf Ihr Gerät haben, lesen Sie im Kaufvertrag mit Ihrem Händler nach. Dann geht Ihr Händler zu der gesetzlichen Mängelhaftung zusätzliche Vereinbarungen ein. So kann er bei Schäden in einem bestimmten Zeitraum den Kaufpreis erstatten, die Maschine kostenlos austauschen oder reparieren. Neben dem Garantieversprechen im Kaufvertrag zählt vor Gericht auch, ob der Händler oder Hersteller vor dem Kauf des Geräts mit einer Garantie geworben hat.


War das nicht der Fall und steht im Kaufvertrag nichts zur Garantie, haben Sie keinen Garantieanspruch. Sie haben nun lediglich Anspruch auf Ersatz, wenn bei dem Einstreugerät ein Sachmangel vorliegt.


Ein Sachmangel liegt vor, wenn Ihr Einstreugerät schon bei der Lieferung kaputt war. Das müssen Sie beweisen. Das ist oft sehr schwierig. Der Verkäufer verweist dann oft auf Verschleiß, fehlerhafte Handhabung, falsche Wartung etc. In der Regel könnten Sie nur mit einem Sachverständigen beweisen, dass der Motor schon von Anfang an kaputt war. Schaffen Sie das, haben Sie entweder die Möglichkeit, ein neues Einstreugerät zu bekommen oder das alte reparieren zu lassen. Sie haben sich für die Reparatur entschieden. Die Kosten für die Reparatur müsste Ihr Händler dann tragen.


Ob das Einstreugerät eine neue Maschine oder ein Vorführgerät ist, spielt für Ihre Ersatzansprüche keine Rolle.


RA Hubertus Schmitte, WLV, Münster

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