Ich habe eine 0,9 ha große Wiese neu gepachtet. Die Fläche war weder als Acker noch als Grünland im Mehrfachantrag erfasst. Darf ich auf der Fläche pflügen und Mais anbauen, oder gilt hier auch das generelle Umbruchverbot für Grünland?
Ich habe eine 0,9 ha große Wiese neu gepachtet. Die Fläche war weder als Acker noch als Grünland im Mehrfachantrag erfasst. Darf ich auf der Fläche pflügen und Mais anbauen, oder gilt hier auch das generelle Umbruchverbot für Grünland?
Wollen Sie für die Fläche zukünftig die EU-Förderung beantragen, dürfen Sie diese nicht ohne Genehmigung umpflügen. Je nach Bundesland müssen Sie sich zunächst mit der Unteren Naturschutzbehörde und dann mit der Bewilligungsstelle, der Landwirtschaftskammer bzw. dem Landwirtschaftsamt, in Verbindung setzen. Außerdem müssen Sie dann eine andere Fläche gleicher Größe als Ersatzfläche mit Gras einsäen.
Wollen Sie für die Fläche künftig keine Förderung beantragen, gilt ein Umbruchverbot nur, wenn die Fläche besonders geschützt ist, z.B. in einem Wasserschutz- oder FFH-Gebiet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde. Ansonsten dürfen Sie die Wiese umpflügen.RAin Uta Rosemann, Telgte
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Ich habe eine 0,9 ha große Wiese neu gepachtet. Die Fläche war weder als Acker noch als Grünland im Mehrfachantrag erfasst. Darf ich auf der Fläche pflügen und Mais anbauen, oder gilt hier auch das generelle Umbruchverbot für Grünland?
Ich habe eine 0,9 ha große Wiese neu gepachtet. Die Fläche war weder als Acker noch als Grünland im Mehrfachantrag erfasst. Darf ich auf der Fläche pflügen und Mais anbauen, oder gilt hier auch das generelle Umbruchverbot für Grünland?
Wollen Sie für die Fläche zukünftig die EU-Förderung beantragen, dürfen Sie diese nicht ohne Genehmigung umpflügen. Je nach Bundesland müssen Sie sich zunächst mit der Unteren Naturschutzbehörde und dann mit der Bewilligungsstelle, der Landwirtschaftskammer bzw. dem Landwirtschaftsamt, in Verbindung setzen. Außerdem müssen Sie dann eine andere Fläche gleicher Größe als Ersatzfläche mit Gras einsäen.
Wollen Sie für die Fläche künftig keine Förderung beantragen, gilt ein Umbruchverbot nur, wenn die Fläche besonders geschützt ist, z.B. in einem Wasserschutz- oder FFH-Gebiet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde. Ansonsten dürfen Sie die Wiese umpflügen.RAin Uta Rosemann, Telgte