Wann zählt eine verbuschte Fläche noch als prämienfähiges Grünland? Diese Frage beantwortete in der Praxis bislang der Vor-Ort-Prüfer. Im Streitfall überprüften die Gerichte sein Urteil bislang nur auf Willkür, übernahmen es aber ansonsten. Diesen Beurteilungsspielraum der Prüfer hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgelehnt.
Im Fall eines Schäfers aus Thüringen hatte ein Prüfer eine Fläche als Grünland aberkannt, weil sie mehr als 25% nichtlandwirtschaftliche Pflanzen aufwies. Die Richter entschieden, dass in Streitfällen eine vollständige gerichtliche Kontrolle der Vor-Ort Bewertung stattzufinden habe. Hierbei sei eine „effektive Nutzung“ des Grünland zu prüfen, wobei ein vorherrschender Aufwuchs von Nichtfutterpflanzen dem entgegenstünde. Ein Grenzwert von 25% Verbuschung entbehre dagegen einer Grundlage. Tipp: Überwiegen (>50%) auf Ihrer Fläche Grünpflanzen den anderweitigen Bewuchs und verweigert der Prüfer trotzdem die Anerkennung, lohnt es sich, direkt nach dem Besuch einen Gutachter den Zustand der strittigen Fläche dokumentieren zu lassen, rät Rechtsanwalt Henning Schulte im Busch aus Münster. (AZ: G3 C7.20)
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Wann zählt eine verbuschte Fläche noch als prämienfähiges Grünland? Diese Frage beantwortete in der Praxis bislang der Vor-Ort-Prüfer. Im Streitfall überprüften die Gerichte sein Urteil bislang nur auf Willkür, übernahmen es aber ansonsten. Diesen Beurteilungsspielraum der Prüfer hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgelehnt.
Im Fall eines Schäfers aus Thüringen hatte ein Prüfer eine Fläche als Grünland aberkannt, weil sie mehr als 25% nichtlandwirtschaftliche Pflanzen aufwies. Die Richter entschieden, dass in Streitfällen eine vollständige gerichtliche Kontrolle der Vor-Ort Bewertung stattzufinden habe. Hierbei sei eine „effektive Nutzung“ des Grünland zu prüfen, wobei ein vorherrschender Aufwuchs von Nichtfutterpflanzen dem entgegenstünde. Ein Grenzwert von 25% Verbuschung entbehre dagegen einer Grundlage. Tipp: Überwiegen (>50%) auf Ihrer Fläche Grünpflanzen den anderweitigen Bewuchs und verweigert der Prüfer trotzdem die Anerkennung, lohnt es sich, direkt nach dem Besuch einen Gutachter den Zustand der strittigen Fläche dokumentieren zu lassen, rät Rechtsanwalt Henning Schulte im Busch aus Münster. (AZ: G3 C7.20)