Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Grünlandumbruch mit Nachwirkungen

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Pächter nutzte Ackerland als Weide und verlor dadurch den Ackerstatus. Erst kurz vor Rückgabe an den Verpächter brach er das Grünland ohne Genehmigung wieder zu Ackerland um. Daraufhin zog der Verpächter vor Gericht. Er befürchtete, dass er oder der künftige Pächter möglicherweise das umbrochene Grünland wieder ansäen müssen. Zum Beispiel, weil der Grünlandanteil in der Region um 5% schrumpft und deshalb eine Wiederansaatverpflichtung greift. Bislang hatte die Landwirtschaftskammer zwar noch nichts gefordert, gleichzeitig lief aber die Zeit für den Verpächter: Schließlich endet sechs Monate nach Pachtende sein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Pächter.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sagten dem Verpächter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Das gelte, obwohl der Pächter das Grünland selbst umgebrochen habe und die Landwirtschaftskammer bislang noch keine Rückumwandlung in Grünland verlangt habe (Az.: 10 U 36/18).

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.