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Grundsteuer: Wohin geht die Reise?

Lesezeit: 2 Minuten

Die Diskussion um die Neuausrichtung der Grundsteuer läuft heiß. Das Bundesverfassungsgericht gibt den Bundesländern bis Ende 2019 Zeit, sich auf ein neues Modell zu einigen.


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Die bisherige Methode basiert auf Einheitswerten, die aus Sicht der Richter veraltet sind und die Steuerberechnung verzerren. Das sei verfassungswidrig. Beschließt der Bundesrat bis Ende 2019 eine neue Berechnungsgrundlage, hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2024 Zeit, ein neues System einzuführen. Bis dahin gelten die alten Regeln. Können sich die Länder bis Ende 2019 auf kein neues Modell verständigen, dürften die Kommunen ab 2020 keine Grundsteuern eintreiben.


Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar nicht direkt zur Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke geäußert. Aber eine Reform dürfte auch die Landwirtschaft treffen. Zwar heißt es aus der Politik, dass man nach der Reform insgesamt nicht mehr Grundsteuer erheben wolle als bislang. Es wird aber nach Ansicht der meisten Experten Betriebe geben, die tiefer in die Tasche greifen müssen, andere können auf Entlastung hoffen.


„Wie das neue System aussehen könnte, ist offen“, so Steuerberater Dr. Richard Moser aus Göttingen. Das sieht auch Ralf Stephany aus Bonn so. In den vergangenen Jahren gab es zwar einige Reformvorschläge, diese sind aber stark umstritten. Deshalb meint Steuerberater Stephany, dass sich die Länder auf ein neues, stark vereinfachtes und damit in der vorgegebenen Zeit umsetzbares Verfahren einigen werden.


Denkbar wäre eine Berechnung der Steuer für landwirtschaftliche Flächen anhand der Ertragswerte und für Wohnhäuser, Gebäude auf Hofstellen und nicht-landwirtschaftliche Flächen anhand der Bodenrichtwerte inklusive Gebäudezuschlägen. Der Vorteil: Die meisten Bundesländer verfügen schon über die notwendigen Daten.


Oder die Länder einigen sich auf einen wertunabhängigen Faktor für Flächen, der mit der Flächengröße multipliziert wird – ohne oder nur mit geringfügigen Zuschlägen für Gebäude.


Was die Modelle für Landwirte heißen, ist laut Steuerberater Stefan Heins aus Kiel unklar. Letztlich hänge das von den noch ungeklärten Details ab.


In den neuen Bundesländern zahlen derzeit die Bewirtschafter die Grundsteuer, nicht wie im Westen die Eigentümer. Das dürfte eine Reform in jedem Fall ändern: „Steuerpflichtig werden dann bundesweit die Eigentümer der Grundstücke sein“, so Moser.

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