Das Hin und Her beim Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) strapaziert die Nerven von Landwirten und Lohnunternehmern. Hintergrund ist die unterschiedliche Rechtsauffassung von Bundesverkehrsministerium, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und Agrarverbänden hinsichtlich der Frage, ab wann land- und forstwirtschaftliche Transporte als gewerblich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gelten. Die landwirtschaftlichen Verbände machen sich für eine Lösung stark, bei der land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h beim Transport von land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Bedarfsgütern von den Erfordernissen des GüKG befreit sind. Noch bis zum 31. Mai verzichtet das BAG auf Kontrollen der GüKG-Erlaubnis bei Transporten im landwirtschaftlichen Bereich, eine Verlängerung dieser Ausnahme ist wahrscheinlich.
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