Besonders interessant wäre die Gemeinwohlprämie zur Unterstützung der Ziele der Düngeverordnung in roten Gebieten. Nicht nur, dass sie niedrige Nährstoffbilanzen belohnt. Sie könnte auch Einbußen abfedern, die künftig dadurch entstehen, dass nur eine Stickstoffdüngung bis 20% unter Pflanzenbedarf erlaubt ist. Landwirte könnten z.B. 10% ihrer Fläche gegen Prämie brachfallen lassen, dort somit gar nicht düngen, um auf den verbleibenden 90% mehr auszubringen. Dort könnten sie den Bedarf zu 90% decken und trotzdem die ab 2021 geforderte 20%-Unterdüngung umsetzen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Besonders interessant wäre die Gemeinwohlprämie zur Unterstützung der Ziele der Düngeverordnung in roten Gebieten. Nicht nur, dass sie niedrige Nährstoffbilanzen belohnt. Sie könnte auch Einbußen abfedern, die künftig dadurch entstehen, dass nur eine Stickstoffdüngung bis 20% unter Pflanzenbedarf erlaubt ist. Landwirte könnten z.B. 10% ihrer Fläche gegen Prämie brachfallen lassen, dort somit gar nicht düngen, um auf den verbleibenden 90% mehr auszubringen. Dort könnten sie den Bedarf zu 90% decken und trotzdem die ab 2021 geforderte 20%-Unterdüngung umsetzen.