Auch für Holzhackschnitzel aus Waldholz gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%, urteilte das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 11 K 113/17). Damit stellt es sich gegen die bislang gängige Praxis der Finanzbehörden, die zwar für Brennholz nur 7% verlangt, für Hackschnitzel aus Waldholz hingegen 19%. Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend entscheiden.
Verlangt Ihr Finanzamt 19%, berufen Sie sich auf das Urteil aus Niedersachsen und beantragen Sie ein Ruhen des Verfahrens bis zum Urteil des BFH.