Hat ein Kind eigene Ersparnisse, dürfen Eltern diese nicht für eigene Anschaffungen verwenden. Nutzen Eltern das Geld ihrer Kinder, verletzen sie ihre Vermögensbetreuungspflicht und sind schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ersparnisse in ein gemeinsames Wohnhaus fließen (Oberlandesgericht Celle, Az.: 21 UF 89/17).
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